Am 10. Dezember vor 70 Jahren verkündete die Generalversammlung der Vereinten Nationen in Paris die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“. Pünktlich zu diesem Jahrestag hat der französische Jurist Grégor Puppinck, Direktor des „Europäischen Zentrums für Recht und Gerechtigkeit“ (ECLJ), ein Buch über die Entwicklung der Menschenrechte vorgelegt.
Ein Kommentar von Dominik Lusser
In „Les droits de l’homme dénaturé“ (Die Rechte des denaturierten Menschen) analysiert Puppinck, wie sich die wandelnde Auslegung der Menschenrechte als Spiegel des jeweils vorherrschenden Menschenbildes verstehen lässt: „Während die Menschenrechte von 1948 die natürlichen Rechte widerspiegelten, hat der Individualismus neue, widernatürliche Rechte hervorgebracht, z.B. das Recht auf Euthanasie oder Abtreibung. Diese haben ihrerseits zum Aufkommen transnatürlicher Rechte geführt, die heute die Macht garantieren, die Natur neu zu definieren, wie dies bei den Rechten auf Eugenik, auf ein Kind oder auf den Geschlechtswechsel der Fall ist.“
Das Menschenbild, das die Autoren der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ (AEMR) vor Augen hatten, gerät immer mehr aus dem Blick. Der AEMR, die in der Absicht geschrieben wurden, dass sich die Gräueltaten des Zweiten Weltkrieges nie mehr wiederholen dürfen, lagen viele Einflüsse zugrunde. Entscheidend waren aber vor allem die durch das Christentum vertiefte Auffassung von der Würde jedes Menschen sowie die philosophische Tradition des Naturrechts. Der gegenwärtigen Entstellung der Menschenrechte liegt gemäss Puppincks neuem Buch eine tiefgreifende Transformation des Begriffs „Würde“ zugrunde. Diese werde „zusehends auf den individuellen Willen reduziert oder auf den Geist im Gegensatz zum Körper, was dazu führt, jede Überwindung natürlicher Schranken als Befreiung und Fortschritt anzustreben.“
Die Menschenrechte in ihrem ursprünglichen Sinn sind hingegen, wie Puppinck im Interview mit der Zeitung „Le Figaro“ ausführt, aus der Beobachtung der menschlichen Natur abgeleitet: „Weil der Mensch – wie schon die griechischen Philosophen wussten – weder ein Tier noch ein Engel ist, sondern eine leiblich-geistige Einheit, weil er ein lebendiges, soziales und geistiges Wesen zugleich ist, ist alles, was diesen Eigenschaften entspricht, ein zu schützendes Gut. Alles hingegen, was sie beeinträchtigt – Tod, Krankheit, Einsamkeit, Irrtum – ist ein Übel und muss abgewehrt werden.“ Darum schützen die Menschenrechte laut Puppinck, „die physische Integrität, das Leben und die Möglichkeit, dieses durch die Gründung einer Familie weiterzugeben, die sozialen Freiheiten (Meinungsäusserung, Versammlung) sowie die geistigen Freiheiten (Denken, Gewissen, Religion).“
Die menschliche Existenz besteht folglich darin, von der Empfängnis bis zum Tod die Potentiale zur Entfaltung zu bringen, welche die Natur bzw. der Schöpfer in uns gelegt haben. Dieser Prozess der Humanisierung schliesst auch die Verantwortung ein, dass wir in uns selbst und in all unseren Mitmenschen die menschliche Natur respektieren, die uns alle verbindet.
Wenn wir nicht wollen, dass die Menschenrechte von 1948 zusehends zu Instrumenten der Selbstzerstörung der Menschheitsfamilie mutieren, müssen wir uns wieder auf ihren ursprünglichen Sinn besinnen: Menschenrechte gründen in der Natur des Menschen. In diesem Sinne wünscht Ihnen Zukunft CH besinnliche Advents- und Weihnachtstage.
Bestellen Sie zum Thema auch die August-Ausgabe unseres Magazins „Zukunft CH“ mit dem Leitartikel „Rettet die Menschenrechte“.