2020 wird sich das Parlament mit einer Gesetzesvorlage zur Schaffung einer nationalen Menschenrechtsinstitution (NMRI) beschäftigen. Dabei ist noch völlig unklar, was mit Menschenrechten gemeint sein soll. Laut der Botschaft des Bundesrats vom 13. Dezember 2019 soll die NMRI unabhängig sein, breite gesellschaftliche Kreise einbeziehen und vom Bund eine jährliche Finanzhilfe erhalten.
Wie Urs Vögeli, Politikwissenschaftler und Geschäftsführer vom „Forum Demokratie und Menschenrechte“, auf Anfrage von Zukunft CH erklärte, müsse in der Parlamentsdebatte dringend geklärt werden, von welchen Menschenrechten hier gesprochen werde: „Geht es um die Inhalte der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte oder der verbindlichen Menschenrechtsabkommen EMRK oder UNO-Pakt I und II? Oder wird sogar ein allgemeines Menschenrechtsverständnis vorausgesetzt, das mehr philosophischer Natur ist?“ Darüber solle unbedingt Transparenz herrschen. Denn der Diskurs über Menschenrechte sei nach der Fachliteratur zu schliessen durch viele Unklarheiten gekennzeichnet. „Manche Stimmen warnen sogar vor einer Inflation der Menschenrechte, welche eine wertvolle Idee zu entwerten drohen“, so Vögeli.