Im thurgauischen Weinfelden sorgt die geplante Einrichtung eines muslimischen Grabfelds für eine kontroverse Debatte. Muslimische Gruppierungen verweisen auf ein wachsendes Bedürfnis nach Bestattungen nach islamischem Ritus. Im Mai 2025 soll nun das Volk über das neue Reglement abstimmen.

Von M. Hikmat

Der Friedhof in Weinfelden, geprägt von präzise geschnittenen Buchshecken und gepflegten Grabreihen, war bislang ein Ort der Ruhe und Gleichheit – unabhängig von Religion oder Herkunft. Doch mit einem Parlamentsbeschluss vom 19. Dezember 2024 wurde eine Neuregelung verabschiedet, die vorsieht, bis zu 70 muslimische Gräber auf einem separaten Feld zu ermöglichen. Diese sollen gemäss Scharia nach Mekka ausgerichtet sein.

„Keine Sonderrechte für eine Religion“

Das Thema ist nicht neu: Bereits 2006 hatten islamische Organisationen ein solches Gräberfeld gefordert. Doch damals lehnte das Stadtparlament das nach einer intensiven Debatte einstimmig ab – mit der Begründung, es bestehe kein akuter Bedarf. Heute, fast 20 Jahre später, ist die Situation eine andere. In Weinfelden leben mittlerweile rund 1200 Muslime. Das sind etwa zehn Prozent der Bevölkerung. Einige von ihnen wünschen sich eine islamkonforme Bestattung.

Der Beschluss des Parlaments rief schnell Widerstand hervor. Ein überparteiliches Komitee sammelte innerhalb weniger Tage 958 beglaubigte Unterschriften dagegen. Das genügt, um eine Volksabstimmung zu erzwingen. Nun wird am 18. Mai 2025 das Volk über das Friedhofsreglement entscheiden. Unter den Befürwortern des Referendums finden sich René Bock, der ehemalige Präsident der Thurgauer Kantonalbank, die Thurgauer SVP-Nationalräte Pascal Schmid und Manuel Strupler, Stefan Wolfer von der SVP in Weinfelden sowie Markus Schär, ein ehemaliger Journalist bei der „Weltwoche“. In ihrem Aufruf argumentieren sie: „Eine individuelle Regelung für eine Gemeinschaft kann einen Präzedenzfall schaffen, der dazu führt, dass auch andere religiöse Gruppen oder Untergruppen ähnliche Sonderregelungen verlangen.“

Scharia hat keinen Platz auf Schweizer Friedhöfen

Tatsächlich sind Bestattungen nach islamischen Vorgaben in der Schweiz eine Herausforderung. Nach islamischem Glauben soll der Leichnam in einem Leichentuch ohne Sarg mit Blickrichtung Mekka begraben werden. Darüber hinaus sollte die Erde „rein“ sein, das heisst, sie darf nicht bereits als Grabstätte verwendet sein. Zudem darf die Totenruhe nicht beeinträchtigt werden. Gräber werden nach schweizerischem Recht allerdings nach 20 bis 25 Jahren ausgehoben. Dies würde auch für das vorgesehene Grabfeld gelten und stellt einen üblichen Kompromiss dar. Die meisten Muslime in der Schweiz lassen sich daher ins Ausland überführen, meist in die Heimatländer ihrer Eltern oder Grosseltern.

Laut dem Bundesamt für Statistik leben in der Schweiz rund 455’000 Muslime, davon etwa 17’000 im Kanton Thurgau. Aktuell gibt es 36 muslimische Grabfelder in der gesamten Schweiz.

Segregation statt Integration?

Hier geht es nicht um die Möglichkeit für Muslime, auf einem Schweizer Friedhof beerdigt zu werden. Diese Möglichkeit besteht längst. Problematisch ist der Sonderstatus, der hier gefordert wird: ein eigener Bereich ausschliesslich für muslimische Gräber.

Muslimische Grabfelder sind nicht nur ein symbolisches Zeichen der Abgrenzung, sondern auch ein politisches Statement. Die Schaffung eines eigenen Bereichs segregiert Muslime im Tod ebenso wie im Leben. Das widerspricht jeder Idee der Integration. Es ist kein Zufall, dass islamische Organisationen immer neue Forderungen erheben. Wohin führt das? Wenn Muslime in der Schweiz leben, dann sollen sie sich auch an die hiesigen Regeln halten – genau wie alle anderen. Die öffentlichen Friedhöfe der Schweiz sind neutral, und das muss auch so bleiben.

Die Volksabstimmung am 18. Mai 2025 wird ein Gradmesser für den gesellschaftlichen Kurs der Schweiz. Wird das muslimische Grabfeld genehmigt, könnte dies Tür und Tor für weitere Sonderrechte öffnen. Scheitert das Vorhaben, wäre dies ein deutliches Signal für den Erhalt der religiösen Neutralität im öffentlichen Raum. Die Entscheidung liegt nun in den Händen der Weinfelder Bevölkerung. Eine Entscheidung, die über die Grenzen der Stadt hinaus Auswirkungen haben könnte.

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