Mit einer Änderung des „Bundesgesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung (KBFHG)“ will der Bundesrat in den nächsten fünf Jahren weitere 100 Millionen Franken in die vermeintliche Vereinbarkeit von Familie und Beruf investieren. Die Stiftung Zukunft CH nimmt in ihrer Vernehmlassungsantwort dazu kritisch Stellung.
In der Schweiz seien die Betreuungskosten für die Eltern aufgrund der tiefen Kostenbeteiligung der öffentlichen Hand oft so hoch, dass sich die Erwerbstätigkeit beider Elternteile nur bedingt oder gar nicht lohne, schreib der Bundesrat im Bericht zur Gesetzesvorlage. Zudem entspräche das bestehende Angebot an familienergänzender Kinderbetreuung besonders im schulergänzenden Bereich nicht genügend den Bedürfnissen berufstätiger Eltern. Diese „negativen Erwerbsanreize“ will der Bundesrat nun beseitigen, indem er die Kantone über eine Startphase von fünf Jahren einerseits bei der Erhöhung von Subventionen für die familienergänzende Kinderbetreuung unterstützt und anderseits Projekte finanziell fördert, die zur besseren Abstimmung des familienergänzenden Betreuungsangebotes auf die Bedürfnisse berufstätiger Eltern (Betreuungsangebote für die Abendstunden und an Wochenenden) abzielen.
Während im 50-seitigen Bericht des Bundesrats dutzende Male von den „Bedürfnissen erwerbstätiger Eltern“ die Rede ist, werden die Bedürfnisse der Kinder mit keinem Wort thematisiert. Doch geht es auch nicht darum, was Eltern wirklich wollen. Das einzige Ziel lautet: Es soll Familien möglichst leicht gemacht werden, sich ganz nach dem Bedarf der Wirtschaft auszurichten, die ja bekanntlich von den Arbeitnehmern ständig mehr Flexibilität einfordert. Mit verantwortlicher Familienpolitik hat diese staatlich geförderte Ausbeuterei nichts zu tun. Damit zeigt der Bundesrat ein weiteres Mal, dass er mit seiner Familienpolitik keine auf Nachhaltigkeit bedachte ganzheitliche Förderung der Familie anstrebt. Vielmehr verfolgt er neben der genderistischen Gleichschaltung der Geschlechter im Berufsleben ausschliesslich kurzfristige wirtschaftliche Interessen. Die maximale Ausschöpfung des Erwerbspotentials von Eltern mag zwar kurzfristig mehr Steuereinnahmen für Gemeinden und Kantone generieren. Die ausbeuterische Forcierung des Doppelvollzeitmodells beeinträchtigt aber das Innenleben von Familien und insbesondere die Entwicklung der Kinder so massiv, dass sie sich längerfristig nur ruinös auf die Volkswirtschaft auswirken kann.
Im Interesse gesunder Familien und einer nachhaltigen gesellschaftlichen und volkswirtschaftlichen Entwicklung lehnt die Stiftung Zukunft CH die geplante Änderung des KBFHG ab. Zukunft CH rät dem Bundesrat dingend, dem Fachkräftemangel in der Wirtschaft mit einer langfristigen und nachhaltigen Strategie zu begegnen, anstatt durch Scheinlösungen, die nur kurzfristige Entlastung bringen, das Problem in Zukunft noch zu verschärfen.
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Vernehmlassungsantwort