Das Neuenburger Kantonsparlament hat am 2. September 2020 nach vielen Debatten das Gesetz über die Anerkennung von neuen Religionsgemeinschaften angenommen. Damit würden muslimische Gemeinschaften im Kanton die Möglichkeit haben, sich für eine gemeinnützige Anerkennung zu bewerben. Mit anderen Worten: Die muslimischen Gemeinschaften würden den Landeskirchen gleichgestellt.
In Neuenburg sind die evangelisch-reformierten, römisch-katholischen und christlich-katholischen Kirchen des Kantons verfassungsrechtlich als Institutionen von öffentlichem Interesse seit 2002 anerkannt. Ein Referendum gegen das neue Gesetz ist bereits geplant. Eine wahrscheinliche Volksabstimmung wird am 13. Juni 2021 erwartet.
Aufgrund des Föderalismus entscheiden die Kantone selbst, wie sie ihr Verhältnis mit den Religionsgemeinschaften regeln wollen. Die Voraussetzungen für eine Anerkennung sind dabei unterschiedlich definiert. Meist wird u.a. angefordert, dass eine Religionsgemeinschaft die Schweizer Rechtsordnung anerkennt, demokratische Struktur hat, finanzielle Transparenz besitzt, zahlenmässige Stärke vorweist sowie die Freiheit der Mitglieder garantiert, die betreffende Religionsgemeinschaft jederzeit verlassen zu können. Einige Kantonsverfassungen sehen die Anerkennung von neuen Religionsgemeinschaften grundsätzlich nicht vor (Kantone der Zentral- und Ostschweiz wie Appenzell-Innerrhoden, Thurgau, Schwyz, Uri oder Zug).