Kurz vor Ende der aktuellen Legislaturperiode hat die österreichische Bundesregierung eine entscheidende Änderung im Familienrecht vorgenommen. Am 19. August 2024 hob sie das gesetzliche Heiratsalter auf 18 Jahre an.

Bislang konnten in Österreich auch 16-Jährige heiraten, wenn die Eltern zustimmten und der Partner volljährig war. Diese Ausnahmeregelung wird nun abgeschafft. Mit diesem bedeutsamen Schritt stärkt Österreich die Rechte von Kindern und bekämpft Zwangsehen, wie sie im islamischen Kulturkreis häufig vorkommen.

Strengere Regelungen

Mit der neuen Gesetzeslage können Minderjährige nun nicht mehr heiraten. Dies schützt sie vor ungewollten und frühzeitigen Ehen. Nach intensiver Beratung und internationalen Empfehlungen entschied sich die österreichische Regierung dazu, keine Ausnahmen und „Schlupflöcher“ mehr zuzulassen, wie sie bisher möglich waren. Die Sorge über Zwangsehen und deren schädliche Auswirkungen auf junge Menschen, insbesondere Mädchen, war immer mehr angewachsen und hatte die Änderung erforderlich gemacht.

Frühere Ehen führen oft zu frühen Schwangerschaften und bedeuten das abrupte Ende der Kindheit. Das Kinderhilfswerk UNICEF hat wiederholt darauf hingewiesen, dass das weltweite Mindestalter für Eheschliessungen auf 18 Jahre festgelegt werden sollte. So könne man Zwangsehen effektiv verhindern. Diese Reform hat somit nicht nur eine nationale, sondern auch eine internationale Bedeutung im Kampf gegen die Verheiratung Minderjähriger und den Missbrauch der bestehenden Regelungen.

Ein Schritt zur Gerechtigkeit

Neben der Anhebung des Ehealters umfasst die Reform auch ein Verbot von Ehen zwischen Verwandten bis zum vierten Grad der Seitenlinie. Dies betrifft vor allem Ehen zwischen Cousins und Cousinen oder anderen engen Verwandten wie Nichte und Onkel.  Soziale und kulturelle Praktiken, die solche innerfamiliären Verbindungen fördern, stehen im Widerspruch zu den geltenden Menschenrechten. Daher werden sie in Österreich nun unterbunden.

Die Regierung betrachtet dies als logische Fortsetzung der Massnahmen, die bereits in anderen Bereichen des Familienrechts getroffen wurden. Volljährigkeit wird nicht nur zur Bedingung für Eheschliessungen, sondern auch als Massstab für andere weitreichende vertragliche Verpflichtungen eingeführt. Dies vereinheitlicht die Gesetzeslage vereinheitlicht und setzt klare Standards.

Und die Auslandsehen?

Die neue Regelung behandelt auch Ehen, die im Ausland geschlossen wurden. Ehen, an denen Minderjährige oder enge Verwandte beteiligt sind, müssen nun einer gerichtlichen Überprüfung unterzogen werden. Besonderes Augenmerk gilt dabei dem Kindeswohl und der Einhaltung der „ordre public“-Klausel. Sie stellt sicher, dass ausländische Gesetze nicht zur Anwendung kommen, wenn sie gegen die Grundwerte der österreichischen Rechtsordnung verstossen. So will man im Ausland geschlossene Zwangsehen identifizieren und ihre Anerkennung in Österreich verhindern. Andernfalls könnten Familien durch Heiraten im Ausland die österreichischen Gesetze umgehen und so das Rechtssystem missbrauchen.

Menschenrechtsorganisationen begrüssen diese Entwicklung. Individuelle Prüfungen sind in vielen Fällen besser geeignet, das Wohl der betroffenen Kinder zu gewährleisten als pauschale Regelungen.

Klare Signale gegen Zwangsehen

Auch im Strafrecht setzt die neue Regelung klare Akzente. Bereits nach bislang geltendem Recht sind Zwangsehen in Österreich strafrechtlich verboten und werden nicht anerkannt. Die neue Gesetzeslage verschärft diese Praxis weiter. Paragraf 106a des Strafgesetzbuches definiert Zwangsehen explizit als Straftat und verfolgt sie entsprechend. Dies betrifft sowohl inländische als auch im Ausland eingegangene Verbindungen.

Die Regelung sendet somit ein starkes Signal an diejenigen, die Gesetzeslücken ausnutzen und Kinder oder Verwandten in ungewollte Ehen drängen möchten. Es gehe nicht nur um Prävention, betont die Regierung, sondern auch um die konsequente Bestrafung von Tätern.

Fazit

Mit der Neuregelung hat die österreichische Regierung wichtige Schritte zur Stärkung der Rechte von Kindern und Jugendlichen unternommen. Die Reformen sind ein wesentlicher Teil eines umfassenden Programms, das Zwangsehen verhindern und den Schutz von Minderjährigen verbessern will, national wie international.

Die Botschaft ist klar: Zwangsehen haben in einer modernen, auf Menschenrechten basierenden Gesellschaft keinen Platz.

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