Das bestehende Kopftuchverbot an Grundschulen in Österreich ist vom Verfassungsgerichtshof des Landes gekippt worden. Gemäss der Medienmitteilung des Gerichts vom 11. Dezember 2020 widerspreche das Verbot dem Gleichstellungsgrundsatz. „Eine Regelung, die bloss eine bestimmte Gruppe von Schülerinnen trifft und zur Sicherung von religiöser und weltanschaulicher Neutralität sowie Gleichstellung der Geschlechter selektiv bleibt, verfehlt ihr Regelungsziel und ist unsachlich. § 43a SchUG verstösst daher gegen den Gleichheitsgrundsatz in Verbindung mit dem Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit“, so das Urteil.
Geklagt hatten zwei muslimische Kinder und deren Eltern. Sie sehen das Verbot des islamischen Kopftuchs (Hidschab) als einen „unverhältnismässigen Eingriff in das Recht auf Religionsfreiheit bzw. auf religiöse Kindererziehung.“ Das Kopftuchverbotsgesetz galt seit Herbst 2019 für Österreichs Volksschulen. Es sollte ein Signal sein und muslimische Mädchen von einer „Unterwerfung“ befreien.