Der umstrittene Blasphemie Paragraph des pakistanischen Strafrechts forderte ein weiteres Opfer unter den Christen des Landes, wie Fidesdienst, Presseorgan der Päpstlichen Missionswerke, berichtete. Der 28jähige Sajjad Masih Gill sei am 13. Juli 2013 von einem Gericht in Gojra, Provinz Punjab, zu lebenslanger Haft und zur Zahlung einer Geldstrafe in der Höhe von 1‘870 Franken/1‘510 Euro verurteilt worden. Sajjad Masih Gill sei von mehreren muslimischen Religionsvertretern und einflussreichen Persönlichkeiten beschuldigt worden, blasphemische Inhalte per Kurzmitteilung (SMS) von seinem Mobiltelefon verschickt zu haben.
Demnach handle es sich um den ersten Fall von „Blasphemie per sms“, mit der sich die pakistanische Polizei befassen musste. „Es war nicht zu erwarten, dass der Richter ein solches Urteil ausspricht und Masih bestraft, weil es keine Beweise gibt, die ihn belasten“, so der katholische Anwalt Nadeem Atnhony zu Fidesdienst. Wie aus einer Rekonstruktion des Falls hervorgehe, die der Herausgeber der Zeitschrift „Minorities Concern of Pakistan“ dem Fidesdienst zur Verfügung gestellt habe, soll ein in Gojra wohnhafter muslimischer Stoffhändler am 18. Dezember 2011 mehrere Kurzmitteilungen mit blasphemischen Inhalten von einem unbekannten Absender erhalten haben. Am Tag danach habe er Anzeige bei der Polizei erstattet und Sajjad Masih Gill beschuldigt, was zu dessen Festnahme geführt habe. Laut Fidesdienst habe die Anklage keine Beweise liefern können und vom Mobiltelefon des Angeklagten, das der Polizei übergeben worden sei, wären auch keine solchen Kurzmitteilungen verschickt worden. Zudem habe Sajjad Masih Gill immer seine Unschuld bekräftigt.
Wie der Anwalt des Angeklagten, der von der „Legal Evangelical Association Development“ (LEAD) zur Verfügung gestellt worden sei, dem Fidesdienst mitgeteilt habe, sollen die Kurzmitteilungen vom Mobiltelefon einer Christin verschickt worden sein, die in Gill verliebt gewesen und von ihren Eltern zur Heirat mit einem in England wohnenden Christen gedrängt worden sei. Dieser soll aus Eifersucht die Kurzmitteilungen von ihrem Handy verschickt haben.
Nach Angaben von Fidesdienst habe Javed Chaudhry Sahotra, der mit der Verteidigung beauftragte Anwalt, ausserdem angeführt, dass die Polizeibeamten, welche die Anzeige entgegengenommen hätten, dafür nicht zuständig gewesen und die Anklage deshalb nichtig sei. Die Anwälte kündigten einen Antrag auf ein Berufungsverfahren beim Hohen Gericht an.
Quelle: APD