Wenn es nach dem Willen sogenannter „Menschenrechtsexperten“ der Vereinten Nationen geht, dann sollen Pro-Life-Regierungen bald dazu gezwungen werden, ihre Gesetze zum Schutz des ungeborenen Lebens im Namen von „Grundrechten“ und „Gleichstellung“ aufzuheben. Patriotpetition.org wehrt sich dagegen mit einer Petition.
Am 28. September 2018 veröffentlichte die Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen eine Erklärung zum – was immer das sein soll – „Internationalen Tag der sicheren Abtreibung“. Darin werden Regierungen auf der ganzen Welt aufgefordert, Abtreibung zu entkriminalisieren, da diese angeblich zum „Grundrecht auf Gleichheit, Privatsphäre, sowie körperliche und geistige Unversehrtheit“ gehöre, und eine „Voraussetzung für die Ausübung anderer Rechte und Freiheiten“ sei. Das UN-Dokument fordert Abtreibung staatlich zu subventionieren, verlangt, dass Mütter, die ihr ungeborenes Kind töten lassen, dafür strafrechtlich nicht zur Rechenschaft gezogen werden dürfen und will die Gewissensfreiheit von Ärzten, die sich weigern Abtreibungen vorzunehmen, abschaffen: „Die Weigerung aus Gewissensgründen (…) kann keine Grundlage sein, um Frauen den Zugang zu einer Abtreibung zu verwehren.“
Das Dokument strotzt nur so von feministischen Kampfbegriffen. Gesetze, die das Lebensrecht der Ungeborenen schützen, seien „diskriminierende Hinterlassenschaften religiöser und kultureller Normen“. Solche Pro-Life-Werte würden angeblich „schädliche Rollenstereotype von Frauen in Familie und Gesellschaft“ verkörpern. Überhaupt sei das Wort Lebensschutz an sich „irreführend“, da zahlreiche Frauen bei illegalen Abtreibungen sterben würden – als ob bei „legalen“ Abtreibungen niemand getötet würde.
Den Vogel schiessen die „Menschenrechtsexperten“ der UN allerdings mit der Behauptung ab, dass die Menschenrechte nur für Geborene gelten würden. Dies sei 1948 in der in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte so festgehalten worden. In Wahrheit hiess es aber noch im Textvorschlag von 1947: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit ab dem Zeitpunkt der Empfängnis, unabhängig von seinem physischen oder psychischen Zustand.“ Diese Formulierung scheiterte letztendlich nur an der Blockade durch die kommunistischen Diktaturen der Sowjetunion und Chinas. Unabhängig davon steht ausser Frage, dass ungeborene Kinder lebende, menschliche Geschöpfe sind und ihnen folglich auch alle gottgegebenen, unveräusserlichen Menschenrechte, zuvörderst das Recht auf Leben, zustehen.
Die Erklärung der UN-Menschenrechtskommission ist ein weiterer Baustein in den Bestrebungen der Abtreibungslobby und verschiedener UN-Gremien (vgl. auch hier), ein Pseudo-Menschenrecht auf Abtreibung zu deklarieren.
Hier gibt es weitere Infos und die Möglichkeit zur Unterschrift: Patriotpetion.org