In Polen haben am 11. Januar 2017 bei einer Abstimmung im Parlament 277 Abgeordnete für ein Gesetz gestimmt, welches die Tötung ungeborener Kinder wegen Verdachts auf Behinderung des Kindes verbietet. Dies berichtet das Nachrichtenportal kath.net. Dem Bericht zufolge stimmten lediglich 134 Abgeordnete dagegen. Die polnische Bischofskonferenz zeigte sich über die Annahme des Gesetzes erfreut und erinnerte am Donnerstag in einer Aussendung an die Worte von Papst Franziskus vor einigen Tagen an die Diplomanten: „Ich denke vor allem an die unschuldigen Kinder, die noch vor ihrer Geburt ‚weggeworfenʻ werden; man will sie zuweilen nicht, nur weil sie krank oder missgebildet sind.“
Polen setzt damit international ein starkes Zeichen für das Lebensrecht aller Menschen, egal, mit welchen Voraussetzungen sie zur Welt kommen. Ungewöhnlich und bemerkenswert, gerade da der allgemeine Trend in Europa klar zum „Ausmerzen“ von Krankheiten wie dem Down Syndrom gehen, wodurch die Abtreibungszahlen bei Verdacht auf mögliche Krankheiten oder Behinderungen des Kindes massiv in die Höhe getrieben werden.