Im pränatalen genetischen Screening ortet der zuständige UN-Ausschuss eine behindertenfeindliche Praxis.

Der Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen, der die Einhaltung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention) durch dessen Vertragsstaaten überprüft, hat aktuell auch die Situation in Frankreich analysiert. Durch das internationale Übereinkommen werden die Unterzeichnerstaaten verpflichtet, die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu garantieren.

Aktueller Blick auf Frankreich

In seinem Bericht äusserte der Ausschuss gegenüber Frankreich seine Bedenken und zeigte sich besorgt über die Gesetzgebung, aber auch gängige Praxis im Bereich der Medizin, die Ärzten eine bevormundende Rolle gegenüber ihren Patienten zuspricht. Die Experten äusserten auch ihre Besorgnis über die Abwertung von Menschen mit Behinderungen durch behindertenfeindliche Richtlinien und Praktiken wie etwa das pränatale genetische Screening auf fetale Beeinträchtigungen, einschliesslich Down-Syndrom und Autismus. Der Ausschuss empfiehlt, Strategien umzusetzen, um negative Stereotype zu beseitigen, die Menschen mit Behinderungen herabwürdigen.

Laufend Misshandlungen an Menschen mit Behinderungen

Auch weiterhin sei die körperliche und geistige Unversehrtheit von Menschen mit Behinderungen in Frankreich in Gefahr. Dies vor allem aufgrund von Zwangssterilisationen, Zwangsabtreibungen und nicht einvernehmlich durchgeführten medizinischen Eingriffen bei intergeschlechtlichen Personen. Der Ausschuss stellte auch fest, dass die Praktiken der Einzelhaft, der Zwangsmedikation und der „intensiven Behandlung“, einschliesslich der Elektrokrampftherapie, weiterhin bei Menschen mit Behinderungen angewendet werden würden, insbesondere jene die in Heimen lebten, darunter Kinder und autistische Personen.

Der Ausschuss forderte Frankreich nachdrücklich auf, Mechanismen wie die unabhängige Überwachung und gerichtliche Überprüfung zu verstärken, um alle Formen von Misshandlungen zu verhindern. Darüber hinaus werde Frankreich aufgefordert, die Heimunterbringung zu beenden und Kinder mit Behinderungen, die sich noch in Heimen befinden, vor einer Übermedikation zu schützen.

Quelle: www.ief.at

 

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