Obwohl dies gegen Verfassungsrecht verstösst, hat das eidgenössische Parlament am 18. Dezember 2020 beschlossen, die Ehe auf Gesetzesebene zu öffnen. Eine obligatorische Volksabstimmung wird damit umgangen, das Ständemehr soll bei der gewichtigen Frage, wie Ehe und Familie in Zukunft gelebt werden, nicht relevant sein. Wie von der Eidgenössisch-Demokratischen Union (EDU) für diesen Fall bereits im Vorfeld angekündigt, hat ein überparteiliches Komitee das Referendum ergriffen. Geht es nach dem Willen des Referendumskomitees “ehefueralle-nein.ch”, soll der Begriff Ehe auch in Zukunft ausschliesslich für die auf Dauer angelegte Verbindung von Mann und Frau stehen. In seiner Medienmitteilung vom 18. Dezember 2020 legt das Komitee seine Gründe für den Widerstand gegen die geplante Eheöffnung inklusive Samenspende für lesbische Paare dar: Verfassungswidrig wäre eine Eheöffnung auf Gesetzesebene, weil die Bundesverfassung sich beim Ehebegriff eindeutig auf Mann und Frau bezieht. Kindesschädigend ist die Vorlage, weil Kinder ein natürliches und durch die UN-Kinderrechtskonvention gestütztes Recht auf das Aufwachsen bei ihren leiblichen Eltern haben. Das Recht, mit 18 Jahren den Namen des Samenspenders zu erfahren, stellt weder das Kindeswohl ausreichend sicher, noch bietet die vorgeschlagene Unterscheidung zwischen inländischer und ausländischer Samenspenden betroffenen Kindern einen ausreichenden Schutz. Als “Salamitaktik” empfindet das Komitee die Vorlage, weil die Protagonisten des Partnerschaftsgesetzes 2007 beteuerten, dass das Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare nicht zur Diskussion stehe. Seit dem 1. Januar 2018 können gleichgeschlechtliche Paare jedoch das Kind ihres Partners adoptieren und es ist absehbar, dass nach Zulassung der Samenspende auch die Legalisierung der Leihmutterschaft vehement eingefordert werden wird. Die Stiftung Zukunft CH unterstützt das Referendum und bittet dabei um tatkräftige Mithilfe beim Sammeln der erforderlichen Unterschriften.
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