Der Bund will bei der Organspende die Widerspruchsregelung einführen: Jede Person, die nicht zu Lebzeiten einer Organspende widersprochen hat, wird damit automatisch zum Organspender. Ein Komitee aus ethischen und medizinischen Fachleuten hat dagegen das Referendum ergriffen. Dieses verweist auf das Recht auf Unversehrtheit des Körpers und Selbstbestimmung, das in Artikel 10 Absatz 2 der Bundesverfassung garantiert ist. Dieser Schutz gelte ganz besonders auch in höchst verletzlichen Situationen wie beim Sterbeprozess. Bei der Widerspruchsregelung hingegen müsste das Recht auf Unversehrtheit des Körpers speziell eingefordert werden. Dies sei falsch, denn zu jedem medizinischen Eingriff brauche es ein bewusstes und klares Ja. Schweigen bedeute nicht automatisch Zustimmung. Die Referendumsfrist läuft bis zum 20. Januar 2022. Mehr Infos und Unterschriftenbögen unter: www.organspende-nur-mit-zustimmung.ch