Die Evangelische Allianz Genf (Réseau évangélique de Genève) erhebt laut „SEA aktuell“, Newsletter der Schweizerischen Evangelischen Allianz SEA, Rekurs gegen zwei Artikel des kantonalen Laizitätsgesetzes. Die Evangelische Allianz Genf habe ihre Argumente für eine Teilrevision dieses neuen Gesetzes beim Verfassungsgericht deponiert, wie das Réseau évangélique suisse RES, das den Rekurs unterstützt, in einer Mitteilung schreibt.
Das Laizitätsgesetz, das vom Stimmvolk des Kantons Genf im Februar 2019 gutgeheissen worden ist, soll die Glaubensfreiheit schützen, den religiösen Frieden sichern und die religiöse Neutralität des Staates garantieren. Das Réseau évangélique suisse RES, das Westschweizer Pendant zur Schweizerischen Evangelischen Allianz SEA, unterstützt diese Ziele und erachtet sie in einer demokratischen und pluralistischen Gesellschaft als fundamental wichtig. Das Gesetz bringe gewisse nützliche Klärungen hinsichtlich der Trennung von Kirche und Staat und der Glaubensfreiheit für alle, unabhängig ihrer Weltanschauung oder Konfession. Das Gesetz verfehle aber das Ziel und gleite in zwei Artikeln in ein dogmatisches Verständnis der Laizität ab, so die Evangelische Allianz Genf.
Kantons- und Gemeindeangestellte sollen keine sichtbaren religiösen Symbole tragen
Der Rekurs der Genfer Allianz bezieht sich auf diese beiden Artikel. Zum einen ficht sie das Verbot für Mitglieder der Legislative auf kantonaler wie kommmunaler Ebene an, von aussen sichtbare religiöse Symbole zu tragen. Sie argumentiert, diese Personen seien vom Volk gewählt und repräsentierten deshalb nicht den religiös neutralen Staat, sondern die Bevölkerung in ihrer – mitunter religiösen –Vielfalt. Das neue Gesetz fordert im Übrigen dasselbe Verbot auch für alle kantonalen Beamten, wenn sie mit der Öffentlichkeit in Kontakt stehen, so etwa auch für Museumsaufseher und Angestellte des öffentlichen Verkehrs. Ihnen wird zudem verboten, während der Arbeit in der Öffentlichkeit über ihren Glauben zu sprechen. Die Genfer Allianz erachtet dies als unverhältnismässig und wenig pragmatisch.
Keine kultischen Veranstaltungen im öffentlichen Raum
Zum anderen verbannt das neue Gesetz im Grundsatz kultische Veranstaltungen aus dem öffentlichen Raum. Damit ist zu befürchten, dass künftig beispielsweise Taufen am Seeufer, wie sie viele evangelische Kirchen und Gemeinden traditionell veranstalten, nicht mehr bewilligt würden. Dies sei unnötig, argumentiert die Evangelische Allianz Genf, da solche Veranstaltungen keine Gefahr für den religiösen Frieden darstellten. Im Gegenteil, sie zeugten von einer pluralen und toleranten Gesellschaft, in der jede und jeder frei ist, den Glauben zu leben, ohne ihn anderen aufzuzwingen.
Mit der Unterstützung des Rekurses stelle sich das Réseau évangélique suisse RES nicht gegen den Willen des Stimmvolks, welches das Laizitätsgesetz angenommen habe. Es fordere lediglich, dass diejenigen Bestimmungen korrigiert werden, die gegen die Menschenrechte verstossen.
Quelle: APD