Eine Gruppe, die sich für Frauenrechte einsetzt, hat einen Rechtsstreit über die Definition „Frau“ in einem schottischen Gesetz verloren, das unter „Frauen“ auch Transfrauen versteht.
Von Theresa Sövegjarto, IEF
Konkret geht es um den vor zwei Jahren verabschiedeten Gender Representation on Public Boards Act 2018, der grundsätzlich zum Ziel hat, den Anteil von Frauen in öffentlichen Gremien zu erhöhen. Die schottische Regierung hatte anlässlich anhaltender Diskussionen über Geschlechtsdefinitionen in jenem Gesetz eine Richtlinie erstellt, nach der unter die Definition „Frau“ sowohl biologische Frauen als auch Transfrauen (Männer, die sich selbst als Frauen identifizieren) mit einem Gender Recognition Certificate (GRC, Zertifikat zur Anerkennung des Geschlechts) fallen. Die aktivistische Gruppe „FOR Women Scotland“ (FWS) sah in der Definition eine Einschränkung von Frauenrechten und bekämpfte die Richtlinie vor Gericht. FWS argumentierte, dass diese Definition einerseits den Equality Act 2010 entkräfte, der biologische Männer von der Definition einer Frau ausschliesse. Ausserdem sei es „nicht umsetzbar und unzweckmässig“, das Geschlecht so zu behandeln, als hätte es je nach Kontext unterschiedliche Bedeutungen.
Urteil zulasten von Frauen
In diesem Rechtsstreit wurde nun kürzlich das Urteil veröffentlicht, das zulasten der FWS ausfiel. Die Richter hatten entschieden, dass die Richtlinie der schottischen Regierung rechtmässig sei und dass unter der Definition einer „Frau“ im Equality Act sehr wohl auch Transfrauen zu verstehen seien, die ein GRC besitzen würden. Nur durch dieses Zertifikat würden die geschützten Geschlechtsmerkmale ihrer Geschlechtsumwandlung anerkannt. „Personen ohne ein GRC, egal ob sie tatsächlich über die geschützten Merkmale aufgrund einer Geschlechtsumwandlung verfügen oder nicht, behalten rechtlich das Geschlecht, in dem sie geboren wurden“, so die Richter, die hinzufügten, dass solche Personen ohne GRC auch nicht für das andere Geschlecht bestimmte Dienste wie etwa Toiletten oder Umkleideräume in Anspruch nehmen dürften. Das bedeute aber nicht, dass biologische Männer niemals von spezifisch für Frauen angedachten Räumen ausgeschlossen werden dürften. Hier gelte es laut dem Equality Act 2010, die Verhältnismässigkeit des Ausschlusses eines biologischen Mannes zu beurteilen. Beispielsweise sei es eher gerechtfertigt, eine Transfrau mit einem GRC von einer Frauenumkleidekabine auszuschliessen als von einem Friseursalon für Frauen. Diese Ausnahme gelte allerdings nicht für Vereine, etwa Frauenvereinigungen oder Frauenunterstützungsnetzwerke für Opfer männlicher Gewalt, oder Bildungseinrichtungen, so das Urteil.
Prüfung neuer Anfechtungsmöglichkeiten
„Natürlich sind wir äusserst enttäuscht über das heutige Urteil, das entschieden hat, dass der gesetzliche Schutz von Frauen in einigen Fällen auch Männer einschliessen kann, die ein GRC erhalten haben“, zeigte sich FWS anlässlich der Urteilsverkündung enttäuscht. Gänzlich aufgeben wird FWS allerdings nicht. Man werde die Entscheidung analysieren und gemeinsam mit der Rechtsabteilung die Möglichkeit einer weiteren Anfechtung prüfen“, so FWS.