Mit einer Änderung des ZGB will der Bundesrat durchsetzen, dass Inter- und Transsexuelle ihr Geschlecht im Personenstandsregister quasi bedingungslos ändern können – auch mehrmals im Leben. Anstelle der heutigen Verfahren sollen sie dafür ohne vorgängige medizinische Eingriffe oder andere Voraussetzungen eine Erklärung gegenüber dem Zivilstandsbeamten abgegeben können.
Nach Einschätzung der Stiftung Zukunft CH vermischt die vom Bundesamt für Justiz vorgeschlagene Änderung einerseits auf unsachliche Weise die beiden sehr unterschiedlichen Phänomene der Trans- und der Intersexualität. Anderseits beruht die Änderung, nach dem Erläuternden Bericht zu schliessen, auf einer gravierenden, wissenschaftlich nicht gestützten Fehleinschätzung des Phänomens der Transsexualität.
Für die Frage, wer unter welchen Umständen und zu welchen Bedingungen berechtigt ist, eine Änderung des Geschlechtseintrags im Personenstandsregister zu verlangen, soll laut Zukunft CH weiterhin primär die biologische Realität und nicht – wie im Entwurf vorgesehen – das subjektive Empfinden massgebend sein. Die Folgen wären ansonsten eine massive Missbrauchsgefahr und gravierende gesellschaftliche und politische Folgeprobleme, wie die Entwicklung in anderen Ländern zeigt. Zukunft CH fordert darum weitgehende Korrekturen der geplanten Gesetzesänderung.
Die Vernehmlassungsfrist zu dieser hochproblematischen Vorlage läuft noch bis zum 30. September 2018. Lesen Sie die ganze Vernehmlassungsantwort von Zukunft CH mit zahlreichen wissenschaftlichen Belegen: Stellungnahme zur Geschlechtsänderung im Personenstandsregister