Künftig müssen alle muslimischen Kinder in der Schweiz den Schwimmunterricht besuchen, meldet der Tagesanzeiger und beruft sich dabei auf ein Urteil des Bundesgerichts, bei dem es um die Beschwerde einer muslimischen Familie aus Schaffhausen ging. Diese wollte verhindern, dass ihre Söhne am Schwimmunterricht der Schule teilnehmen und leicht bekleidete Mädchen zu sehen bekämen. Doch Glaubensgründe reichen für einen Ausschluss am Schwimmunterricht nicht aus, entschied das Bundesgericht und stiess damit die in den meisten Kantonen gängige Praxis um, berichtet das Blatt weiter. Die Richter werteten Integration und Gleichberechtigung höher als die Glaubens- und Gewissensfreiheit.
Die höchsten muslimischen Vertreter in der Schweiz reagierten empört. „Es ist nicht zulässig, die Integration über den Verfassungsgrundsatz der Religionsfreiheit zu stellen“, zitiert der Tagesanzeiger Farhad Afshar, Präsident der Koordination Islamischer Organisationen Schweiz (KIOS). Seiner Meinung nach haben nicht materielle Gründe, sondern die antiislamische Stimmung in der der Schweiz zu dem Entscheid geführt. Ausserdem wirke das Urteil der Integration eher entgegen und dränge die strenggläubige Minderheit der Muslime noch weiter an den Rand der Gesellschaft.
Die Kritik der Muslime an dem Urteil stösst bei Schulen, Behörden und auch Politikern verschiedenster Parteien auf wenig Verständnis. Ganz im Gegenteil – das Bundesgericht erntete bei deren Vertretern grosses Lob für sein Urteil. „Der Entscheid bringt Klärung“, so Beat W. Zemp Präsident des Lehrerverbandes LCH im „Sonntag“. Laut dem Schwyzer SP-Nationalrat und Lehrer Andy Tschümperlin fördert das Urteil die Integration, weil es gleiche Regeln für alle festlegt. Fundamentalismus habe in der Schule keinen Platz, so Tschümperlin im Tagesanzeiger. Laut dem St. Galler Tagblatt begrüssten sogar die Eidgenössische Kommission für Migrationsfragen