Dominik Lusser
Geht es nach „Sexuelle Gesundheit Schweiz“ (SGS), sollen künftig auch im familiären Umfeld die sogenannten „sexuellen Rechte“ zur Grundlage für die Sexualaufklärung gemacht werden. So das Thema und Ziel einer Tagung zur Sexualaufklärung im familiären und informellen Bereich, die am 16. September 2016 in Genf stattfindet. Der Begriff der „sexuellen Rechte“ fungiert dabei als positiv besetzte Worthülse, mit der allerlei pädagogisch fragwürdige Thesen getarnt werden. Ein Blick in die Informationsangebote, die SGS Pädagogen, Jugendlichen und Eltern zur Verfügung stellt, zeigen das eigentliche Ziel dieses Ansatzes: allen an der Sexualaufklärung beteiligten Akteuren soll eingebläut werden, dass schon Kinder und Jugendliche ein Recht auf selbstbestimmten Sex haben. Risikosituationen und schlechte Erfahrungen werden dabei bewusst in Kauf genommen. Auch sie scheinen Teil der „Freiheiten“ und „Rechte“ zu sein, die Minderjährigen unbedingt zustehen sollen
Das Schutzalter sei nicht dafür gemacht worden, „um Freundschaften unter Kindern und Jugendlichen zu verhindern“. So heisst es im SGS-Ratgeber „Hoppel Poppel – deine Sexualität, deine Rechte“, der sich an Jugendliche richtet. Das gelte sowohl für „Sex zwischen Jungen und Mädchen als auch für Sex von Jungen mit Jungen und Mädchen mit Mädchen.“ Selbstbestimmter Sex ist für SGS eben etwas, worauf schon Kinder und Jugendliche ein Recht haben. Anderer Grenzen als das Strafrecht werden dabei kaum akzeptiert. Besonders die entwicklungspsychologischen Einschränkungen von Kindern und Jugendlichen, die zu reifer sexueller Selbstbestimmung überhaupt noch nicht in der Lage sind, werden einfach übergangen. Dass mit diesem Einstehen für tabulose sexuelle Selbstbestimmung etwas für die sexuelle Gesundheit oder für eine ganzheitliche Entwicklung von Kindern und Jugendlichen getan wäre, wie immer behauptet wird, ist nicht nachvollziehbar. Ferner ist es auch schleierhaft, wie ein solches Verständnis sexueller Selbstbestimmung aus den Menschenrechten der Vereinten Nationen abgeleitet werden können soll.
Strafrechtsbasierte Sexualpädagogik
Das Sexualstrafrecht erfüllt in unserer liberalen Gesellschaft zwar eine wichtige Funktion. Es zur Leitplanke eines gesunden Umgangs mit Sexualität zu machen, ist jedoch schlicht absurd. Der rechtsbasierte Ansatz von SGS kommt so einer Anstiftung zu risikoreichem Verhalten gleich, das sich eben nicht auf Sex ohne Pille und Präservativ beschränken lässt. Wer Kindern und Jugendlichen keine klaren Informationen mit auf dem Weg gibt, was im Bereich der Sexualität mehr oder weniger bekömmlich oder gesund ist, und sie stattdessen an ihr Selbstbestimmungsrecht verweist, macht sich indirekt mitschuldig an den weit verbreiteten sexuellen Übergriffen unter Minderjährigen, die auch oft auf sanftem Wege stattfinden.
Bei der Online-Beratung für Jugendliche, die SGS in Kooperation mit lilli.ch betreibt, erhielt ein 14-jähriger Junge, der noch nie Pornografie konsumiert hatte und nun anfragte, ob Pornos schädlich seien und ob er es mit Kollegen mal ausprobieren solle, folgende Antwort (24.06.2016): „Wenn deine Kollegen nicht mehr als drei Jahre älter sind als du, macht sich gemäss Schweizer Gesetz niemand strafbar, wenn ihr zusammen Pornos schaut.“ Legale Pornos seien „mal ganz grundsätzlich nicht schädlich“. Man müsse einfach wissen, dass Pornos nicht die Realität zeigten, sondern zur Erregung da seien. Ferner könne es durch sehr häufigen Konsum dazu kommen, dass sich jemand stark an die Erregung mit Pornos gewöhne. Das Lilli-Team empfiehlt darum „allen Männern, zu lernen, sich auch ohne Pornos genussvoll selbst zu befriedigen, so dass sie Pornos als Abwechslung oder Bereicherung anschauen können, aber nicht davon abhängig werden.“
Weder ganzheitlich, noch gesund!
Anstatt den Jungen vor negativen Einflüssen auf seine Sexualität zu schützen, verstärkt die „Experten“-Auskunft nur den Druck, sich der vermeintlichen Normalität der überall verfügbaren Pornografie anzugleichen. Einen 14-jährigen bei dieser Frage – und dann erst noch grob mangelhaft informiert – an seine „freie“ Selbstbestimmung zurückzuweisen, heisst eigentlich, ihn seinem jugendlichen Leichtsinn und unreifen Neugierde zu überlassen. Die Omnipräsenz und Dominanz der Pornografie zeigt, dass die Rede der Heranwachsenden über Sexualität oft keinen Beweis ihrer Freiheit darstellt, sondern das Ergebnis von Konditionierung ist. Dem Geist werden Bilder aufgedrängt, nach denen er kein Verlangen geäussert hat. Dies ist eine Art „Vergewaltigung der Vorstellungskraft“, wie die französische Sexologin Thérèse Hargot sagt. Die von Erwachsenen als vermeintliche Prävention eingebrachte Unterscheidung zwischen Fiktion und Realität hilft da wenig, wenn doch diese angebliche Fiktion zum Ziel hat, reale Akte zu zeigen. Pornographische Erfahrungen bestimmen heute empirischen Forschungen zufolge das Sexualleben vieler junger Paare. Junge Mädchen machen vieles mit, wenn sie verliebt sind, auch Dinge, die sie eigentlich gar nicht möchten. Ist es also nicht blanker Zynismus zu behaupten, es gehöre heute zu den sexuellen Rechten eines 13-jährigen Mädchens, ihren Freund oral zu befriedigen?
Wenn sich pornographische Bilder im Gedächtnis einprägen, wird es gerade für männliche Jugendliche schwer, Mädchen und Frauen anders denn als Sexobjekte wahrzunehmen. Dies ist der besonders hohe Preis von Pornokonsum vor dem Erwachsenenalter, d.h. bevor man gelernt hat, von sich und anderen ein ganzheitliches Bild der Person zu haben. Auf diese Weise hält die Pornografie Heranwachsende in einem unreifen Zustand gefangen. Doch SGS verbreitet lieber andere Meinungen: „Es findet sich kaum jemand, der in seinem Sexleben von Pornos beeinflusst wird. Es springt doch auch niemand aus dem Fenster, nachdem er ‚Spiderman‘ gesehen hat.“ Es gäbe da einfach keinen Zusammenhang, lässt SGS im neuesten Bulletin der Allianz Sexualaufklärung die freie Journalistin Anna Maltsev zu Wort kommen. Wer etwas darüber weiss, dass Sexualität und Sexualverhalten beim Menschen durch körperliche, emotionale und psychische Vorgänge, die ausgesprochen Belohnungs-Feedback-Charakter haben, über die Lebensspanne entwickelt wird, wird unmöglich Spiderman mit einem Porno-Film vergleichen können.
Emanzipatorische Utopie
Doch SGS orientiert sich eben nicht an wissenschaftlichen Erkenntnissen. Den Utopien der emanzipatorischen Sexualpädagogik folgend, setzt man stattdessen in permanenter Überschätzung der Reife von Kindern und Jugendlichen ganz auf deren vermeintliche Autonomie und Selbstbestimmung. Helmut Kentler zufolge können Minderjährige bei Gefährdungen problemlos Nein sagen, weil sie angeblich schon ganz genau wissen, was sie wollen und brauchen. Wie unreflektiert diese fatale Utopie in der staatlich geförderten Sexualpädagogik im ganzen deutschsprachigen Raum übernommen wird, zeigt u.a. die ständige Berufung auf den Hamburger Sexualwissenschaftler Gunter Schmidt, der von Entwicklungspsychologie wirklich keine Ahnung zu haben scheint: „Ihre mit sexuellen Bildern und Geschichten vollgestopften Medienwelten haben dazu geführt, dass Jugendliche heute mit sexuellen Reizen ausserordentlich gelassen umgehen. Sie sehen ‚ganz cool‘ Sexszenen im Film oder Video, die ihre Mütter und Väter noch in sexuelle Aufruhr versetzt hätten.‘“ Anstatt diese „Gelassenheit“ als Desensibilisierung und Abstumpfung zu deuten, wertet Schmidt sie als „Ausdruck sexueller Zivilisierung“. Und Silja Matthiesen von Pro Familia, der deutschen Partnerorganisation von SGS, folgert daraus die vollständige Problemlosigkeit, ja Vorteilhaftigkeit der Pornografie: Jugendliche „können die Pornowelten in einer für sie förderlichen Weise nutzen und sie auch wieder verlassen – oder sie gar nicht erst beachten.“
Begründen würde SGS dieses Explorieren von Pornowelten, aber auch das Experimentieren mit realen Sex-Partnern, wohl mit dem „Recht auf Privatsphäre“, das Eltern ihren Kindern auf keinen Fall streitig machen dürfen. Arabel Mettler und Caroline Jacot-Descombes scheiben im bereits erwähnten Bulletin der Allianz Sexualaufklärung: Kindern und Jugendlichen dieses „Recht zu gewährleisten ist eine permanent ausgehandelte Gratwanderung zwischen Schutz und Freiheit.“ Die generelle Erziehungsproblematik, dass es für Eltern ständig zwischen Behütung und Gewähren von Freiheiten abzuwägen gilt, wird hier 1:1 auf die Sexualität übertragen. Und das, obwohl Kinder und Pubertierende die Reife für sexuelle Intimität prinzipiell noch nicht haben. Fürs Autofahren setzt der Gesetzgeber mit gutem Grund eine strenge Ausbildung und das Mündigkeitsalter von 18 Jahren voraus. Die Sexualität, die menschlich noch viel anspruchsvoller ist und den zwischenmenschlich wohl verletzlichsten Bereich überhaupt darstellt, wird hingegen schon für Kinder zum freien Experimentierfeld erklärt. Entwicklungspsychologisch wäre die Sache klar: Bevor man mit einer anderen Person intim wird, muss man selbst eine reife Persönlichkeit sein. Wer etwas anderes behauptet, versteht Sexualität eben nicht ganzheitlich, sondern reduziert sie – isoliert von ihrem emotionalen und personalen Charakter – auf den letztlich asozialen Aspekt körperlicher Lusterregung. Die verfrühte Aneignung „erwachsener“ Verhaltensweisen wie Geschlechtsverkehr zieht eine Beschleunigung der körperlichen Entwicklung nach sich, die vom Stand der erreichten Charakterentwicklung nicht getragen werden kann. Die Folge sind tendenziell riskante oder verantwortungslose sexuelle Aktivitäten. Die Gewöhnung an unstimmigen Sex trägt aber, wie die Psychologin Tabea Freitag warnt, „zu einem Verlust bzw. einer Desensibilisierung (Abstumpfung) der gesunden Intuition und eines achtsamen Umgangs mit sich selbst und dem anderen bei.“ Kinder und Jugendliche, wie Mettler und Jacot-Descombes dies fordern, „ohne (…) Aufsicht“ auf sexuelle „Entdeckungsreise“ zu schicken, ist pädagogisch also verantwortungslos. Dies gilt übrigens nicht nur für den besonders verletzlichen Bereich der Intimität mit anderen, sondern auch für autoerotischen Erfahrungen. Aus entwicklungspsychologischer Sicht ist es wichtig, dass Heranwachsende zunächst gelernt haben, Gefühle und Bedürfnisse auch unabhängig von Sexualität zu erleben und auszugleichen. Ansonsten kann Sexualität als Ersatzbefriedigung die Funktion der Gefühlsregulierung bei Langweile, Stress oder Einsamkeit bekommen. Pädagogen sollten es darum unterlassen, Selbstbefriedigung aktiv zu fördern, wie dies in den meisten sexualpädagogischen Lehrmitteln allerdings der Fall ist.
Recht auf schlechte Erfahrungen?
Vor diesem Wissenshintergrund ist das, was Mettler und Jacot-Descombes von Eltern fordern, einfach unfassbar. Im Rahmen der familiären Sexualerziehung sei es die Aufgabe der Eltern, Kindern und Jugendlichen Freiräume für sexuelle Erfahrungen zu ermöglichen. Eltern dürften nicht in die Privatsphäre ihrer Kinder eingreifen, ausser es bestehe eine reelle Gefahr oder ein handfester Verdacht auf Gefahr. Nebst Erfahrungen im sozialen Alltag wird auch die virtuelle Welt des Internets und der sozialen Medien als Erfahrungsquelle genannt. Auch hier böten sich neben vielfältigen Chancen auch Gefahren. Verbote seien allerdings keine Option. „Erst durch die Auseinandersetzung im Umgang, mit dem Verhalten und den Inhalten von neuen Medien erlangen Kinder und Jugendliche eine kritische Haltung und differenzierte Meinung, die zur erwünschten Medienkompetenz führt.“ Schlechte sexuelle Erfahrungen werden also im Ansatz von SGS prinzipiell einkalkuliert. So schrieb die umstrittene Organisation schon 2014 zu ihrer Präventionskampagne „Love Life“, die auch pornoartige Plakate im öffentlichen Raum zeigte: „Die Bilder werden Emotionen und Gefühle wecken, nicht nur bei Erwachsenen, sondern auch bei Jugendlichen und Kindern.“ Gefühle wie Verlegenheit und Ekel aber gehörten zum Schutzverhalten von Kindern und böten eine Chance für Eltern, das Gespräch aufzunehmen. Wie weit dieser riskante, ja pädagogisch absolut verwerfliche Ansatz gehen kann, zeigt der Sexualpädagoge Michael Hummert. Dieser ist kein Aussenseiter, sondern Dozent am Institut für Sexualpädagogik in Dortmund, wo er ausgerechnet Weiterbildungen zur Prävention sexueller Gewalt leitet. Hummert zufolge braucht es „Pädagogen, die den Mut haben, sich auch öffentlich für die Selbstbestimmung von Kindern und Jugendlichen einzusetzen“. Selbstbestimmung aber bedeute auch „das Recht auf Information, Irritation, Neugierde, Angst, gute und schlechte Erfahrungen.“
Was SGS und ihre nationalen und internationalen Netzwerke anstreben, hat mit Rechten, deren Wahrnehmung immer Ausdruck echter Freiheit sein sollte, rein gar nichts zu tun. Denn tatsächliche sexuelle Selbstbestimmung setzt erstens die notwendige persönliche Reife voraus. Ansonsten ist die Gefahr, sich fremdbestimmen zu lassen, extrem hoch. Zweitens aber gibt es keine Selbstbestimmung ohne ein profundes Wissen über die tiefen Zusammenhänge menschlicher Sexualität. Denn anders als die heute tonangebenden Sexualpädagogen behaupten, ist ein gesundes Sexualleben nicht bloss eine Frage des individuellen Geschmacks. Die Wahrheit im Sexuellen ist eben nicht, wie unlängst „Doktor Sex“ Bruno Wermuth behauptete, „ein pfadloses Land“, in dem wir Menschen die Freiheit hätten, „zu wählen“. Wer so denkt, geht garantiert in die Irre. Was braucht es also noch für Belege, um dieser unverantwortlichen Sexualpädagogik endlich und für immer jede Unterstützung durch die öffentliche Hand zu entziehen?