261‘983 Personen haben im Jahr 2014 wirtschaftliche Sozialhilfe bezogen. Damit wurden 3,2 Prozent der Wohnbevölkerung mindestens einmal im Jahr mit einer Sozialhilfeleistung unterstützt. Die Sozialhilfequote blieb unverändert gegenüber dem Vorjahr. Der Anteil der Langzeitbezüger (mehr als vier Jahre) betrug 27,5 Prozent. Das sind einige Ergebnisse aus der aktuellen Schweizerischen Sozialhilfestatistik des Bundesamtes für Statistik (BFS), die in einer Medienmitteilung vom 21. Dezember 2015 mitgeteilt wurden.
Gegenüber dem Vorjahr stieg die Anzahl Fälle mit Sozialhilfebezug um etwa 4‘300 bzw. 2,7 Prozent. Die unterstützten Personen nahmen um rund 4‘800 bzw. 1,9 Prozent zu. Damit setzt sich die seit 2008 festzustellende Zunahme von Sozialhilfefällen und -beziehenden fort. Misst man die Anzahl Sozialhilfebeziehender an der Wohnbevölkerung, resultiert für das Jahr 2014 eine gesamtschweizerische Sozialhilfequote von 3,2 Prozent. Diese entspricht dem Vorjahreswert. Über die letzten zehn Beobachtungsjahre hinweg zeigt sich ein U-förmiger Verlauf der Sozialhilfequote: Während die Sozialhilfequote im Jahr 2005 bei 3,2 Prozent gelegen hatte, sank sie bis 2008 auf unter 3 Prozent, um in den nachfolgenden Jahren auf aktuell 3,2 Prozent anzusteigen.
Betrachtet man die Sozialhilfequoten der Kantone, so ergeben sich im Vergleich zu den Vorjahren keine wesentlichen Verschiebungen. Weiterhin weisen Kantone mit städtischen Zentren überdurchschnittliche Quoten aus. Unterdurchschnittliche Werte verzeichnen demgegenüber eher ländlich geprägte Kantone aus. Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Sozialhilfequote in elf Kantonen, elf Kantone wiesen stabile Werte aus. In vier Kantonen ging die Sozialhilfequote zurück (Neuenburg, Basel-Stadt, Waadt und Appenzell Innerrhoden).
Weiterhin sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, Geschiedene und Personen ausländischer Nationalität am häufigsten in der Sozialhilfe anzutreffen. Während die Sozialhilfequote von Minderjährigen in den letzten zehn Beobachtungsjahren von 4,9 Prozent im Jahr 2005 auf aktuell 5,2 Prozent angestiegen ist, nahm das Sozialhilferisiko von Ausländerinnen und Ausländern im selben Zeitraum um 0,3 Prozentpunkte ab und liegt bei 6,3 Prozent. Geschiedene wiesen im Jahr 2014 mit einer Quote von 5,7 Prozent ebenfalls ein erhöhtes Sozialhilferisiko auf.
Die bereits im Vorjahr festgestellte Zunahme der Bezugsdauer von Ende 2014 noch laufenden Sozialhilfefällen setzte sich fort. So ist der Medianwert der Bezugsdauer seit 2008 um 4 Monate von 19 auf 23 Monate gestiegen. Die Hälfte aller laufenden Fälle dauerte also 23 Monate oder mehr, während die andere Hälfte unter 23 Monaten Sozialhilfe bezog. Im selben Zeitraum ist die Bezugsdauer der abgeschlossenen Fälle stabil bei 10 Monaten geblieben. Dies deutet darauf hin, dass in der Sozialhilfe vermehrt Langzeitbezüger vorzufinden sind.
27,5 Prozent der laufenden Sozialhilfefälle von 2014 bezogen seit vier und mehr Jahren Sozialhilfe. Betrachtet man die Entwicklung seit 2009, so zeigt sich eine Zunahme der Fälle mit mehr als vier Jahren Bezugsdauer. Im Jahr 2009 belief sich ihr Anteil an den laufenden Fällen auf 25,8 Prozent. Dossiers von Alleinerziehenden, Geschiedenen und älteren Sozialhilfebeziehenden sind häufiger in dieser Kategorie anzutreffen. Demgegenüber sind nicht alleinlebende Einzelpersonen, Ledige und Sozialhilfebeziehende unter 45 Jahren relativ oft in der Gruppe von Dossiers mit einem laufenden Bezug unter einem Jahr anzutreffen.