Die Rechtskommission des Ständerats beantragt ihrem Rat mit 8 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen, den Bundesbeschluss zur Genehmigung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (16.081) anzunehmen. Das zuständige Sekretariat teilte diesen Entscheid am 24. Januar 2017 in einer Medienmitteilung mit.
In der Mitteilung heisst es: „Die Schweiz hat in diesem Bereich bereits viel getan und die Ratifizierung dieses Übereinkommens wäre namentlich in Sachen Prävention ein weiterer wichtiger Schritt. Auch würde die Schweiz damit auf internationaler Ebene einen bedeutenden Beitrag leisten. Die Minderheit beantragt, nicht auf den Beschluss einzutreten, da sie das Übereinkommen als zu detailliert und einschränkend erachtet.“
Die Stiftung Zukunft CH hat in den letzten Jahren mehrmals, und ganz besonders in ihrer Vernehmlassungsantwort darauf hingewiesen, dass die Konvention nicht geeignet ist, Gewalt zu verhindern. Die Konvention schiesst weit über ihr vordergründiges Ziel hinausschiesst. Wir haben es mit einer systematischen und radikalen Kodifizierung der Gender-Ideologie zu. Der Konvention liegt nicht der Gewaltbegriff des Alltagsverstandes, sondern derjenige des radikalen Feminismus zugrunde. Es ist der ideologische Wille sichtbar, alle Geschlechtsunterschiede zu machtbestimmten gesellschaftlichen Konstruktionen zu erklären, die es als Diskriminierungen und Formen von Gewalt gegen Frauen zu beseitigen gilt.
Die Position einer Kommissionsminderheit, welche die Konvention als zu einschränkend einstuft, gibt Hoffnung für eine zumindest sehr kontroverse Diskussion im Ständerat.