Am Dienstag, den 13. September 2022, debattierte der Ständerat über die Legalisierung der Eizellenspende. Obwohl eindringlich auf die Ausbeutung der Spenderinnen und die stark erhöhten Risiken für die austragenden Mütter hingewiesen wurde, stimmte eine knappe Mehrheit der erneuten Ausweitung der Fortpflanzungsmedizin zu.
Ehepaare, bei denen der Unfruchtbarkeitsgrund bei der Frau liegt, sollen nach dem Wilen einer knappen Mehrheit des Ständerats in der Schweiz eine Eizellenspende beanspruchen dürfen. Begründet wurde ihr Ja zur Eizellenspende von den Befürwortern u.a. damit, dass es Ungleichbehandlungen zu beseitigen und den Fortpflanzungstourismus zu unterbinden gelte. Von mehreren Rednern als Argument eingesetzt wurde auch die befürwortende Stellungnahme der Nationalen Ethikkommission. Über das Kindeswohl und die hohen gesundheitlichen Risiken der Spenderinnen und austragenden Mütter wurden auf der Seite der Befürworter hingegen nur wenig Worte verloren.
Diametral anders gestaltete sich das Nein-Votum von der Mitte-Ständerätin Andrea Gmür-Schönenberger. Die Luzernerin wies mit Nachdruck darauf hin, dass eine Legalisierung den von den Befürwortern beklagten Fortpflanzungstourismus nicht aus der Welt schafft. Erfahrungen aus Frankreich, Italien und Grossbritannien zeigen, so Gmür, dass 80 Prozent der an einer Eizellenspende interessierten Frauen nach wie vor nach Spanien reisen würden, obwohl die Eizellenspende in ihrem Herkunftsland erlaubt sei. Dies, weil die Spende bei ihnen zu Hause nicht anonym ist oder weil sie nicht oder nur minimal vergütet wird und sich deshalb, wie z.B. in Norwegen, Österreich, Grossbritannien oder Italien, kaum Spenderinnen finden lassen. „Die Spendenbereitschaft sinkt nämlich eklatant, sobald die Frauen über mögliche Risiken aufgeklärt werden“, so Andrea Gmür-Schönenberger.
Zudem sei die Zusicherung der Anonymität für die meisten Frauen ein zentrales Argument dafür, überhaupt Eizellen zu spenden. Dies widerspreche jedoch dem Recht des Kindes auf Kenntnis seiner biologischen Herkunft. Überhaupt werde, so Gmür-Schönenberger, über das Kind selbst, um das sich ja alles drehe, bisher kaum gesprochen. „Es kann nicht sein, dass dessen Wohl und Befindlichkeit komplett ausser Acht gelassen werden,“ findet die Mitte-Ständerätin, „und da denke ich nicht nur an das Recht auf Kenntnis seiner Abstammung.“
Weiter darf der Kinderwunsch eines Paares aus Gmür-Schönenbergers Sicht nicht dazu führen, dass Spenderinnen aus einer finanziellen Not heraus hohe gesundheitliche Risiken auf sich nehmen müssen. Nicht alles, was medizinisch möglich ist, solle erlaubt sein, erklärte Gmür-Schönenberger und lud ihre Ratskollegen zur Ablehnung der Motion ein. 20 Ständeräte folgten diesem Aufruf, eine knappe Mehrheit von 22 Ratsmitgliedern sprach sich für die Annahme der Motion aus. Die Vorlage geht damit mit dem Auftrag zur konkreten Umsetzung zurück an den Bundesrat. Dieser hatte die Motion mit dem Argument, zu viele wichtige Punkte seien noch ungeklärt, dem Parlament zur Ablehnung empfohlen.
Hinweis: am 25. Oktober 2022, 19.30–21.00 Uhr, organisiert Zukunft CH einen Online-Vortrag mit Bioethikerin Susanne Kummer zum Thema „Eizellenspende und Leihmutterschaft – ein Kind um jeden Preis?“ Unkostenbeitrag CHF 10.-, Anmeldung unter Kontakt Zukunft CH