Bereits im Sommer 2022 sorgte die Oberstufen-Aufklärungsbroschüre des Bundes für Schlagzeilen. Das Heft „Hey You“, das Schülern ab zwölf Jahren im obligatorischen Unterricht abgegeben wird, bewirbt umstrittene Inhalte wie Transsexualität und Sexspielzeuge. Der „Verein Schutzinitiative“ hat, wie er in seiner Medienmitteilung vom 14. November 2022 mitteilt, Strafanzeige gegen die Herausgeber und die Redaktorinnen der vom Bund mitfinanzierten Broschüre erstattet.
Seit 2013 setzt sich der Schweizer „Verein Schutzinitiative“ dafür ein, dass Kinder und Teenager vor Sexualisierung und vor unwissenschaftlichem, ideologischem und somit verfassungswidrigem Sexualkundeunterricht geschützt werden. Der Verein stützt sich dabei auf Schweizer Recht, denn Artikel 187 des Schweizer Strafgesetzbuches hält fest, dass Kinder unter 16 Jahren vor verfrühten sexuellen Erfahrungen zu schützen sind. Gesetzeswidrig sind dabei nicht nur sexuelle Handlungen mit Minderjährigen, sondern es ist auch strafbar, diese zu sexuellen Handlungen zu verleiten.
Dabei handelt es sich um ein sogenanntes abstraktes Gefährdungsdelikt, bei dem zur Erfüllung des Tatbestands keine konkrete Gefährdung oder Schädigung vorausgesetzt wird. Art. 187 StGB soll sicherstellen, dass Kinder unter 16 Jahren vor verfrühten sexuellen Erfahrungen geschützt werden. Das zu schützende Rechtsgut ist daher die ungestörte psychische-emotionale und sexuelle Entwicklung des Kindes. Gemäss bundesrichterlicher Rechtsprechung wiegt dieses Rechtsgut sehr hoch.
Genau diese ungestörte Entwicklung schädigt die Broschüre „Hey You“ aus Sicht des Vereins Schutzinitiative jedoch, wenn Kinder ab zwölf Jahren zum Gebrauch von Sexspielzeugen inspiriert werden, gezielte sexuelle Handlungsanweisungen erhalten oder auf fragwürdige Internetseiten weitergeleitet werden. Laut dem Verein gehen die Inhalte von „Hey You“ weit über ein gesundes Mass an erlaubter Sexualaufklärung hinaus und müssen deshalb strafrechtlich geahndet werden.
Neben der inhaltlichen Kritik an der Broschüre geht der Verein Schutzinitiative auch verwaltungsrechtlich gegen das Bundesamt für Gesundheit vor. „Die Verschleuderung von Steuergeld für Aktivitäten, welche die psychisch-emotionale und sexuelle Entwicklung unserer Kinder schädigen können, muss gestoppt werden“, erklärt Präsident Jerôme Schwyzer in der Medienmitteilung. Dass die Eltern und die übrigen Steuerzahler durch die Finanzierung von „Hey You“ auch noch dafür bezahlen sollen, dass ihre Kinder zu sexuellen Handlungen verleitet werden, die ihre gesunde Entwicklung beeinträchtigen könne, ist aus Sicht des Vereins mehr als stossend.