In seiner Motion 23.3910 fordert Nationalrat Lukas Reimann den Bundesrat auf, die aktuellen WHO-Verträge (Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften und der geplante Pandemievertrag) dem Parlament zur Abstimmung zu unterbreiten. Dies soll unter Einbezug des fakultativen Referendums geschehen. Die mit Spannung erwartete Debatte darüber findet Mitte Dezember 2024 im Nationalrat statt.
Wie Zukunft CH bereits verschiedentlich aufgezeigt hat, haben der beabsichtigte Pandemievertrag und die Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) für die Schweiz beträchtliche Folgen. Beide Verträge sind zudem eng miteinander verknüpft, weshalb diese dem Parlament – unter Einbezug des fakultativen Referendums – zur Abstimmung zu unterbreiten sind.
Bundesrat im Widerspruch zum Vertragsinhalt
Dagegen hat sich allerdings der Bundesrat bis anhin gewehrt. Insbesondere eine parlamentarische Abstimmung über die IGV-Änderungen lehnt er ab. Diese seien – trotz des klaren gegenteiligen Vertragsinhalts – laut Nora Kronig, der ehemaligen Chef-Diplomatin des BAG, „eher geringfügig und technischer Natur“. Auch Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider spricht von „beschränkter Tragweite“.
Angesichts dieser Aussagen ist der Eindruck nicht von der Hand zu weisen, dass der Bundesrat auf eine parlamentarische Abstimmung über die IGV verzichten möchte. Ein solches Vorgehen verstiesse gegen die rechtlichen und demokratiepolitischen Vorgaben unserer Bundesverfassung, da es sich bei den IGV – wie auch beim Pandemieabkommen – um einen Vertrag von grosser inhaltlicher Tragweite handelt. Deshalb unterstehen beide Verträge dem gleichen innerstaatlichen Recht und Verfahren, vorliegend also einem Parlamentsbeschluss unter Einbezug des fakultativen Referendums. Zu diesem Schluss kommt auch Prof. Dr. Isabelle Häner in ihrem Rechtsgutachten vom Mai 2024.
Zukunft CH unterstützt Motion
In einer Stellungnahme unterstützt Zukunft CH die vorliegende Motion insbesondere aus folgenden Gründen:
- Pandemievertrag und Internationale Gesundheitsvorschriften (IGV) sind Verträge von grosser Tragweite.
- Eine „potenzielle Gefahr“ reicht für die Ausrufung eines internationalen öffentlichen Gesundheitsnotfalls.
- Die Gefahr einer verpflichtenden Impfung ohne wirkliche Testung wird geschaffen.
- Eine dauerhafte „nationale IGV-Behörde“ soll neu in der Schweiz installiert werden.
- Passagen des bisher gescheiterten Pandemievertrags sind neu in den IGV.
- Meinungsfreiheit und unsere Bundesverfassung werden verletzt.
- Pandemievertrag und IGV unterstehen dem gleichen Recht und Verfahren.
Die ganze Stellungnahme können Sie hier nachlesen: Stellungnahme Motion Reimann 23.3910