Nachdem aufmerksame Beobachter sich schon lange fragen, wo der mediale Aufschrei zum Transgender-Hype bei Minderjährigen bleibt, machen Schweizer Medien diese „Experimente an Kindern“ nun endlich zum Thema.
Ein Kommentar von Regula Lehmann
Auf Psychologin Barbara Beckenbauer, die in der Weltwoche vom 7. Januar 2021 unter dem Titel „Gefährliches Heilsversprechen“ einen kritischen Text zu geschlechtsverändernden Eingriffen an Minderjährigen veröffentlichte, folgte die NZZ am 28. Januar 2021 mit dem Gastartikel „Transkids“ von Bestsellerautorin Birgit Kelle – was umgehend zu einer Strafanzeige führte. Autorin Sibel Schick, die u.a. für die deutsche „taz” schreibt, klagte Kelle wegen Volksverhetzung an und reichte beim Presserat eine Beschwerde gegen die NZZ wegen „Verstössen gegen Wahrhaftigkeit und Achtung der Menschenwürde” ein.
Kelle, die vor kurzem das Buch „Noch normal, das lässt sich gendern“ veröffentlichte, wird sich den Mund durch solch Einschüchterungsversuche jedoch kaum verbieten lassen. In ihrem NZZ-Artikel schreibt sie u.a., Experten hätten in ihren Stellungnahmen längst darauf hingewiesen, dass im Umgang mit Transgender fachliche Mängel herrschten, Differenzierungen vernachlässigt würden und rechtliche Ungereimtheiten bestünden.
Bisher finden solche klaren Aussagen und Hinweise noch zu wenig Gehör. „Jeder soll sein, wie er möchte, und niemand soll ihn davon abhalten“, sei das alles überschattende, gegenwärtige Motto, kritisiert Kelle und weist auf die zunehmend problematische Situation hin, in der sich verantwortungsbewusst denkende und sorgfältig handelnde Ärzte befinden: „Mit dieser Pippi-Langstrumpf-Ideologie ist nun im Ergebnis nicht jener Arzt strafbar, der ein Kind in eine frühe Behandlung mit Pubertätsblockern führt und damit massive körperliche Schäden am Kind und auch eine dauerhafte Unfruchtbarkeit riskiert. Strafbar macht sich ein Mediziner, wenn er versucht, das Kind nochmals davon abzuhalten, indem er auch nur ergebnisoffen arbeitet“.
Dass Kelle einen tatsächlich existierenden Missstand anprangert, bestätigt auch das im Dezember 2020 gefällte Urteil des britischen High Court. Nachdem eine betroffene junge Frau Klage eingereicht hatte, wurden geschlechtsverändernde Massnahmen an Minderjährigen im Vereinigten Königreich verboten. Ein mutiges, wegweisendes und bahnbrechendes Urteil. Dass immer mehr Menschen, die eine Geschlechtsumwandlung vollzogen haben, eine starke Beeinflussung durch soziale Medien, das persönliche Umfeld oder behandelnde Experten beklagen, ist Grund genug, Journalisten wie Kelle eine Plattform zu geben, statt sie mundtot machen zu wollen. Weiter so, NZZ!
Mehr Infos zum Thema auch im Dossier „Transkind“ von Zukunft CH. Bestellung: Kontaktformular oder Download: Infodossier Transkind