Zwischen 1’000 und 4’000 Neugeborene pro Jahr kommen in der Schweiz auf Grund des Alkoholkonsums während der Schwangerschaft mit Beeinträchtigungen zur Welt. Zum 9. September, dem Welttag des alkoholgeschädigten Kindes, ruft die Stiftung Sucht Schweiz dazu auf, die Schwangerschaft ohne Alkohol aktiv zu unterstützen und mit schwangeren Frauen solidarisch zu sein. Nur eine Schwangerschaft ohne Alkohol kann alkoholbedingte Beeinträchtigungen beim Kind sicher vermeiden.
Alkohol stellt für Schwangere und Ungeborene ein Gesundheitsrisiko dar. Basierend auf der aktuellen Forschungsliteratur ist es nicht möglich, eine risikofreie Trinkmenge oder einen risikofreien Zeitraum in der Schwangerschaft zu bestimmen, bei dem der Alkohol keinen negativen Effekt auf den Fötus hätte. Die Schäden für Neugeborene können beträchtlich sein.
77 Prozent der Frauen in der Schweiz trinken während der Schwangerschaft keinen Alkohol. Manchen fällt der Verzicht nicht einfach, wenn sie in einem Umfeld sind, wo häufig getrunken wird oder eine Abstinenz gar als Gemeinschaftsverweigerung angesehen wird. Partner oder Nahestehende spielen denn eine wichtige Rolle für die Gesundheit von Mutter und Kind, indem sie den Wunsch der Frau nach Abstinenz schützen. Sie können sich solidarisch zeigen, indem sie auch nicht trinken oder die schwangere Frau zumindest nicht zum Mittrinken zu verleiten. Gleichzeitig ist weitere Aufklärung der Bevölkerung zu den Risiken des Alkoholkonsums während der Schwangerschaft vonnöten.
Und schliesslich müssen auch Betroffene unterstützt werden: In vielen Ländern existieren Informationskampagnen und Netzwerke von Fachpersonen, die betroffene Kinder, ihre Eltern und ihr Umfeld unterstützen. In der Schweiz besteht ein grosser Nachholbedarf.
Alkoholbedingte Beeinträchtigungen beim Kind
Alle Beeinträchtigungen aufgrund des Alkoholkonsums werden unter dem Kürzel „FASD‟ (Fetal Alcohol Spectrum Disorder) zusammengefasst. In vielen Fällen manifestiert sich FASD in Merk- und Lernschwierigkeiten, Sprechstörungen, Hyperaktivität und Impulsivität. Beim schwerwiegenderen FAS (Fetales Alkoholsyndrom) sind speziell Wachstumsverzögerungen, körperliche Auffälligkeiten, insbesondere am Kopf und im Gesicht sowie Dysfunktionen des zentralen Nervensystems mit entsprechenden Folgeschäden zu beobachten. Letzteres kann auch verzögerte geistige Entwicklung und verminderte Intelligenz bedeuten. Schätzungen gehen davon aus, dass zwischen 1 und 4 Prozent aller Neugeborenen in Europa von FASD betroffen sind. In der Schweiz entspricht dies zwischen 1’000 und 4’000 Kindern, von denen 10 Prozent eine schwere Form (also FAS) aufweisen.
Empfehlungen
Gemäss den heutigen wissenschaftlichen Erkenntnissen kann nur eine Schwangerschaft ohne Alkohol FAS oder FASD beim Kind sicher vermeiden. Expertin Rachel Stauffer Babel erklärt: „Alkohol passiert die Plazentaschranke schnell und kann die Entwicklung aller Organe des Ungeborenen und besonders das Zentralnervensystem (ZNS) beeinträchtigen.‟. Sie empfiehlt deshalb:
– Die Mehrheit der Frauen verzichtet während der Schwangerschaft auf Alkohol, aber einigen fällt dies nicht einfach. Falls Sie sich in dieser Situation befinden oder Fragen zum eigenen Alkoholkonsum haben, zögern Sie nicht, Beratung von Gesundheits- oder Suchtfachleuten in Anspruch zu nehmen.
– Falls Sie Alkohol getrunken haben, ohne zu wissen, dass Sie schwanger sind, beunruhigen Sie sich nicht. Wir empfehlen Ihnen, Ihre Fragen einem Arzt/einer Ärztin oder einer Gesundheitsfachperson zu stellen.
– Der während der Stillzeit getrunkene Alkohol gelangt auch in die Muttermilch. So empfiehlt sich auch während der Stillzeit, am besten keinen Alkohol zu trinken. Falls Sie aber Alkohol trinken, dann eine möglichst kleine Menge und lange Zeit vor dem nächsten Stillen, damit der Alkohol rechtzeitig abgebaut werden kann. Beim Konsum von einem Standardgetränk also mindestens zwei Stunden warten.
Zum Thema Alkohol in der Schwangerschaft hält Sucht Schweiz umfassende Informationen bereit, u.a. die Infobroschüre „Schwangerschaft und Alkohol/Tabak: gut zu wissen‟ für Frauen und ihre Partner.
Quelle: Medienmitteilung Sucht Schweiz vom 7. September 2020