Die Scharia als Grundlage staatlichen Rechts?

„Der Islam kennt keine grundlegende Unterscheidung von geistlicher und weltlicher Macht, Kirche und Staat, Religion und Politik. Auch wenn die meisten ‘Kalifate’ recht weltliche Herrschaftsformen und keinen Gottesstaat auf Erden darstellten, gab es doch keine wirkliche Unterscheidung zwischen profaner und religiöser Welt, keine Pluralität und Gleichberechtigung der Religionen, keine wirkliche Religionsfreiheit, vor allem kein Recht […]