Das Erziehungsdepartement Basel-Stadt hat einen Leitfaden zum Umgang mit sogenannten Transschülern herausgegeben. Demnach sollen Lehrer sie fraglos in ihrer selbstgewählten Identität bestärken – gegebenenfalls auch gegen den Widerstand der Eltern.

Von Ursula Baumgartner

Eines ist klar: Kein Schüler sollte in der Schule benachteiligt oder ausgegrenzt werden. Das gilt selbstverständlich auch, wenn sie sich in ihrem biologischen Geschlecht nicht wohlfühlen und sich als „trans“ bezeichnen. Doch der neue Leitfaden „Trans macht Schule“ des Kantons Basel-Stadt bestärkt Lehrer nicht einfach darin, „bei diskriminierenden oder abwertenden Handlungen immer eine sofortige Reaktion“ zu zeigen, sondern geht weit darüber hinaus.

Umerziehung für Lehrer

So werden Lehrer dazu angehalten, proaktiv darauf zu achten, ob ein Schüler „geschlechtervariantes Verhalten“ zeigt. Leistungsabfall und sozialer Rückzug seien dabei Indikatoren dafür, dass ein Schüler „möglicherweise trans“ sein könnte – ungeachtet der Tatsache, dass beides gerade im Pubertätsalter unzählige andere Ursachen haben kann.

Ferner hätten Lehrer bei Themen wie „Geschlechtsidentität, Geschlechterrollen und sexueller Orientierung (…) eine offene Haltung“ einzunehmen, die sie „laufend reflektieren und auch kritisch hinterfragen“. Wähle der Schüler einen neuen Vornamen, so sei „umgehende, durchgängige und unbürokratische Übernahme“ dieses Namens an der Schule Pflicht. Auch bei Zeugnissen müsse eine „nachträgliche und unbürokratische Anpassung der bisherigen Angaben“ möglich sein.

Dass man mit all dem eine Identität zementiert, die nicht der biologischen Realität des Schülers entspricht und somit über kurz oder lang zu erheblichen Problemen führt, erwähnt der Leitfaden nicht.

Eltern als „Kindeswohlgefährder“?

Noch prekärer ist jedoch, dass der Leitfaden Elternrechte aktiv übergeht, ja, man könnte sagen, mit Füssen tritt. Kinder und Jugendliche, deren Eltern die Zustimmung z.B. zu einer Namensänderung verweigern, werden ermutigt, sich an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde zu wenden. Mehr noch: Verhalten sich die Eltern in einem Klärungsgespräch mit Schulleitung und Schulpsychologischem Dienst nicht wie gewünscht, sei „gemäss Schulgesetz und Zivilgesetzbuch zu prüfen, ob eine mögliche Kindeswohlgefährdung vorliegt“.

Im Klartext heisst das: Eltern haben zuzustimmen, wenn ihr Kind „sein Geschlecht wechseln“ möchte. Tun sie das nicht, geraten sie unter Verdacht, entgegen dem Wohl ihres Kindes zu handeln – mit allen rechtlichen Konsequenzen. Das ist ungeheuerlich. Fälle wie der in Genf, bei dem Eltern genau aus diesem Grund das Sorgerecht für ihr Kind verloren, könnten somit bald kein Einzelfall mehr sein.

Selbstdeklaration als einzige Basis

Die einzige Grundlage für eine derart folgenreiche Entscheidung wie eine Transition soll die Selbstdeklaration des Kindes sein. Der Leitfaden fordert kein wie auch immer geartetes Gutachten ein. Man glaubt blind und kritiklos dem „inneren Wissen einer Person, welches Geschlecht sie hat“, so wenig die körperlichen Gegebenheiten dies auch bestätigen mögen. Auf dieser Basis erhält das Kind einen neuen Namen, worauf mit grosser Wahrscheinlichkeit als nächste Schritte Pubertätsblockade und gegengeschlechtliche Hormonbehandlungen folgen. Dass dies bedrohliche Nebenwirkungen und irreversible Folgen wie Unfruchtbarkeit zur Folge haben kann, ist den Leitfaden keine Erwähnung wert.

Im Gegenteil, er betont hier extra, die Schule habe das „Wohlergehen (des Schülers, Anm.) im Auge zu behalten“ und spielt sie somit gegen die berechtigte Sorge der Eltern aus. Das ist eine bodenlose Frechheit.

Die Stimme der Wissenschaft

Wie aber geht man um mit einem jungen Menschen, der das Gefühl hat, im falschen Körper zu leben? Eine Geschlechtsverunsicherung im Jugendalter sei meist „ein schmerzhaftes Entfremdungserleben des gesunden, sich jedoch in der Pubertät verändernden Körpers“, so der Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie Dr. Alexander Korte. Man könne es vereinfacht als „Scheitern an den Klippen der Pubertät“ bezeichnen.

Nur ein kleiner Teil der Betroffenen entwickle später wirklich „das Vollbild einer Transsexualität“. Bei jüngeren Betroffenen solle eine Behandlung daher unbedingt „auf die Stärkung des Zugehörigkeitsgefühls zum Geburtsgeschlecht abzielen“. Therapien, die die Entwicklung beeinflussten und den Körper veränderten, sollten „nicht vor Abschluss der psychosexuellen Entwicklung erfolgen“.

Vor diesem Hintergrund ist es noch unverständlicher und unverantwortlicher, dass der Basler Leitfaden das „Coming-Out“ bereits im Kindergartenalter befürwortet.

Der schwere Weg zurück

Der Rat des Leifadens, „Transschüler“ fraglos in ihrer selbstgewählten Identität zu bestärken, blendet noch einen weiteren wichtigen Faktor völlig aus. Denn die Zahl der Menschen, die eine Transition bereuen und in ihr Geburtsgeschlecht zurückkehren, steigt. Zwei Beispiele solcher „Detransitioner“ seien hier erwähnt.

Christian Brönimann ist vielen Schweizern besser als Nadia bekannt, lebte er doch 26 Jahre als Frau. Die Geschlechtsveränderung sei eine „Flucht“ gewesen, erzählt er heute, eine Flucht aus dem Gefühl, nicht gut genug zu sein.

Ähnlich dachte Meli S., die den Eindruck hatte, „als Mädchen nicht zu genügen“. Zehn Jahre lang bezeichnete sie sich als André, bevor sie in ihre Identität als Frau zurückfand. Heute sagt sie: „An seinem Körper herumzuschneiden, ändert nichts am Seelenschmerz, den man empfindet.“

Bei beiden hat die Transition ihr Problem nicht gelöst. Und beide mussten wie sehr viele andere die schmerzliche Erfahrung machen, bei ihrer Detransition von der Trans-Community völlig im Stich gelassen zu werden. Brönimann kritisiert, Fachstellen, die Jugendliche zur Transition ermutigten, seien „nicht mehr auffindbar“, sobald der Betroffene diese Entscheidung hinterfrage.

Was ist mit den anderen Schülern?

Was also, wenn das einem Schüler widerfährt, wenn er sich nicht mehr als „trans“ identifiziert? Darüber schweigt sich der Leitfaden aus. Auch dazu, wie man Schüler ernst nimmt, die sich unwohl fühlen, wenn sie mit Schülern des anderen Geschlechts Umkleidekabinen und Toiletten teilen sollen, hat der Leitfaden keinen Rat. Oder wie eine Schülerin Gehör finden soll, die traurig ist, weil ihre beste Freundin plötzlich ein Junge sein will. Sie alle ebenso „wertschätzend und diskriminierungsfrei zu begleiten“, wie es das Begleitschreiben für die Transschüler fordert, ist wohl nicht so wichtig.

Mit einer Petition will sich CitizenGO nun gegen diesen ideologiegetränkten Leitfaden wehren. Sie richtet an Mustafa Atici, den Vorsteher des Basler Erziehungsdepartements, die nachdrückliche Bitte, den Leitfaden zurückzunehmen, um Kinder vor Indoktrination zu schützen.

Sie können die Petition hier unterzeichnen.

Mehr zum Thema im Bulletin Im Fokus: „Trans“-Kinder.