Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat am 7. August 2024 ein neues internationales Abkommen vorgelegt, das die Darstellungen von Pädophilie toleriert und verschiedene Formen von Kinderpornografie legalisiert. Der Vorstoss der europäischen UN-Mitgliedsstaaten irritierte die Vertreter traditionellen Staaten. Die Bürgerbewegung CitizenGO spricht sich explizit gegen die Aufweichung des Kinderschutzes aus und sammelt Unterschriften für eine Petition.

Ein Kommentar von Regula Lehmann

Es ist nicht zu fassen! Die Vereinten Nationen stehen kurz davor, etwas Unvorstellbares zu legalisieren. Im Moment drängen westliche Länder auf einen Vertrag, der die Erstellung und den Besitz expliziter sexueller Materialien mit Kindern akzeptabel machen könnte – solange diese als „privat“ oder „einvernehmlich“ gelten. Dazu zählen Produktion, Verbreitung und der Besitz von Inhalten, die sexuell exponierte Kinder zeigen, solange das Material keine „existierende Person“ darstellt oder keinen tatsächlichen „sexuellen Kindesmissbrauch oder sexuelle Ausbeutung von Kindern“ visuell darstellt.

Banalisierung pur: Artikel 14 im Wortlaut

Für alle, die wie ich zutiefst irritiert über diesen Vorstoss sind, zitiere ich hier einen Abschnitt aus dem Wortlaut von Artikel 14 der „Draft United Nations convention against cybercrime“ („Entwurf eines Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Cyberkriminalität“):

„Im Einklang mit ihrem innerstaatlichen Recht und im Einklang mit den geltenden internationalen Verpflichtungen können die Vertragsstaaten Massnahmen ergreifen, für die Entkriminalisierung von:

(a) Verhalten von Kindern für selbst erstelltes Material, das sie darstellt; oder

(b) Die einvernehmliche Herstellung, Übertragung oder der Besitz von Material, wenn das zugrunde liegende Verhalten nach innerstaatlichem Recht rechtmässig ist und das erstellte Material ausschliesslich für den privaten und einvernehmlichen Gebrauch der beteiligten Personen verwendet wird. Dieses Übereinkommen berührt nicht internationale Verpflichtungen, die förderlicher für die Verwirklichung der Rechte des Kindes sind.“

Kinderrechte mit Füssen getreten

Kinder sollen nun also tatsächlich Nacktbilder und pornografisches Material von sich selbst herstellen und privat vertreiben dürfen? Das dürfte all diejenigen Kriminellen freuen, die schutzlose Kinder „ködern“ und ausbeuten. Bemerkenswert ist, dass die Delegation des Iran und der Demokratischen Republik Kongo in der angespannten Schlussverhandlung eindringlich dazu aufriefen, über die Streichung von Artikel 14 abzustimmen.

Die Delegierten der beiden Länder wiesen darauf hin, dass diese Ausnahmen dazu genutzt würden, Kindern zu schaden und perverse sexuelle Praktiken zu fördern. Der Delegierte des Kongo stellte zudem fest, dass die Bestimmungen im Widerspruch zum Verbot der Kinderpornografie im Fakultativprotokoll der Konvention über die Rechte des Kindes stehen. Die UN-Kinderrechtskonvention ist ein verbindlicher, internationaler Vertrag, der von 173 Staaten ratifiziert wurde.

Vereinigte Staaten und Europäische Union als „Anführer“

Während sich 51 Länder für die Streichung der Entkriminalisierungs-Bestimmungen aussprachen, stimmten 91 Länder, angeführt von den Vereinigten Staaten und der Europäischen Union, dafür, sie in der Konvention zu belassen. Der reiche Westen opfert den Kinderschutz seiner sexuellen Dekadenz und seiner Gier. Dass Pornografie ein Milliardengeschäft ist, ist kein Geheimnis und sicher einer der Gründe für die verantwortungslose Haltung vieler Politiker, wenn es um griffige Schutzbestimmungen geht.

Amerika verrät die eigenen Standards

Die Unterstützung dieser Bestimmungen durch die USA ist erschütternd, wenn man sich mit der Geschichte Konvention für die Rechte des Kindes befasst: Die Regierung der Vereinigten Staaten gehörte vor 25 Jahren zu den Hauptbefürwortern der strengen Standards gegen Kinderpornographie im Fakultativprotokoll der Kinderrechtskonvention. Mit diesem Vertrag wurden bahnbrechende Regeln zur Bekämpfung von Kinderpornografie festgelegt, einschliesslich einer verschuldensunabhängigen Haftung für den blossen Besitz von Kinderpornografie. Dass nun ausgerechnet von den Vereinigten Staaten die Entkriminalisierung von Kinderpornografie vorangetrieben wird, ist ebenso bestürzend wie die Argumente, die dafür angeführt werden.

„Rechtmässige“ und „einvernehmliche“ Pädophilie?

Delegationen, die die Entkriminalisierung bestimmter Formen von Sexting und Kinderpornografie unterstützten, behaupteten entgegen wissenschaftlicher Erkenntnisse und Erfahrung, diese würden Kindern nicht schaden. Weiter betonten sie, dass die Konvention bahnbrechend sei, weil sie alle Parteien verpflichte, die „nicht einvernehmliche Offenlegung intimer Bilder“ zu kriminalisieren. Doch die vielbesungene „Einvernehmlichkeit“ ist lediglich ein Feigenblatt, hinter dem die Ausbeuter von Kindern sich zu verstecken suchen. Es gibt bei sexuellen Handlungen von Erwachsenen mit Kindern keine Einvernehmlichkeit, weil ein Macht-Ungleichgewicht besteht. Und ebenso gibt es auch bei sexuellen Handlungen unter Kindern oder Teenagern stärkere und schwächere Beteiligte. Insbesondere Kinder und Teenager, die bereits Übergriffe erlebt haben, können die eigenen Grenzen oft nicht schützen und sind deshalb massiv gefährdet.

Alte Forderungen in neuem Kleid

Internationale Bemühungen zur Entkriminalisierung von Kinderpornografie sind nicht neu. Seit vielen Jahren arbeiten Aktivisten daran, Pädophilie als legitime Form von Sexualität zu etablieren. Und leider tun sie dies sogar mit einem gewissem „Erfolg“, wie der neue Vorstoss zeigt. Die „Festung Kinderschutz“ wankt, Kinderrechte werden zunehmend im Sinne grenzenlos gieriger und ausbeuterischer Erwachsener uminterpretiert. Den zustimmenden, westlichen Mitgliedsstaaten kann nur geraten werden, wieder mehr auf die Vertreter anderer Regionen zu hören. Nicaragua, Niger, Dschibuti, Pakistan, Papua-Neuguinea, Irak, Guatemala, Mali, Tansania, Venezuela, Thailand, Syrien, Burkina Faso, Paraguay, Senegal, Marokko, Sudan, Uganda, Kenia und Simbabwe äusserten wiederholt Besorgnis über den Abbau des Kinderschutzes in Artikel 14. Und ein Delegierter aus Russland wagte es, die entscheidende Frage zu stellen: „Ich möchte noch einmal fragen, wessen Rechte wir schützen, die der Kriminellen oder die der Opfer?“ Die Antwort liegt auf der Hand, doch erschreckenderweise wird erwartet, dass die Konvention noch im Jahr 2024 von der UN-Generalversammlung formell angenommen wird. Was für ein Verrat an den nächsten Generationen!

Mit Ihrer Unterschrift setzen Sie ein Zeichen gegen die Entkriminalisierung von Pädophilie: Petition gegen Pädophilie von CitizenGO