Die von der Nationalen Stiftung für Organspende und Transplantation „Swisstransplant“ ideell unterstützte Volksinitiative „Organspende fördern – Leben retten“ wird schon bald das Parlament beschäftigen. Laut einer Medienmitteilung von „Swisstransplant“ vom Januar 2019 sollen die 140’000 gesammelten Unterschriften im Frühjahr bei der Bundeskanzlei eingereicht werden. Die Initiative fordert, dass die Spende von Organen künftig „auf dem Grundsatz der vermuteten Zustimmung“ beruhen soll, „es sei denn, die betreffende Person hat zu Lebzeiten ihre Ablehnung geäussert.“
Die Lebensrechtsorganisation Human Life International Schweiz hält diese neue Regelung aus diversen Gründen für „ethisch nicht akzeptabel“. Eine nur vermutete Zustimmung zur Organspende widerspricht z.B. dem Prinzip der „informierten Zustimmung“, erklärt der Ethiker Roland Graf, Präsident der Organisation, auf Anfrage von Zukunft CH. „Dieses Prinzip wurzelt, wie das Bundesgericht jüngst mehrfach festgehalten hat, im Menschenrecht auf persönliche Freiheit, zu dem auch das Recht auf körperliche Integrität gehört.“ Ohne informierte Zustimmung erfülle deshalb jeder medizinische Eingriff den Straftatbestand der Körperverletzung, so Graf.