Der US-Sonderunterausschuss zur Coronavirus-Pandemie legte einen umfassenden Abschlussbericht vor. Er zeigt auf, welche Fehler passierten und wie ähnliche Krisen künftig verhindert werden können. Die Untersuchungsergebnisse fördern auch wichtige Erkenntnisse zutage, die für die aktuellen Entwicklungen in der Schweiz von beträchtlicher Relevanz sind.

Von Ralph Studer 

Das „Select Subcommittee on the Coronavirus Pandemic“ wurde vom US-Repräsentantenhaus eingerichtet, um die Reaktionen der US-Regierung, internationaler Organisationen und relevanter Akteure auf Covid-19 zu untersuchen. Es analysiert u.a. die Covid-Massnahmen und die Verwendung von Mitteln. Ziel des Gremiums ist es, Schwächen und Versäumnisse aufzudecken, um daraus Lehren für künftige Gesundheitsrisiken zu ziehen.

Wichtigste Ergebnisse

Der Bericht deckt gravierende Mängel in der Wissenschaftskommunikation und politischen Transparenz während Corona auf. Die US-Regierung, internationale Organisationen und Medien hätten häufig widersprüchliche Botschaften gesendet, was zu einem erheblichen Vertrauensverlust in die öffentliche Gesundheit führte.

Massnahmen wie Lockdowns und Schulschliessungen hätten massive langfristige Auswirkungen, die teilweise schwerer wogen als die direkten gesundheitlichen Folgen von Covid-19. Besonders in den USA, aber auch weltweit seien wirtschaftliche Schäden und psychische Belastungen entstanden.

Viele Massnahmen wie Maskenpflicht, Abstandsregeln und Impfpflicht, so der Bericht, seien nicht ausreichend wissenschaftlich fundiert gewesen. Diese Unsicherheiten hätten zu einer Polarisierung in der Gesellschaft geführt. Für die weiteren sehr aussagekräftigen Resultate des Berichts sei hier auf den ausführlichen Artikel von ABF Schweiz verwiesen.

Bericht übt Kritik an den WHO-Verträgen

Im Weiteren kritisiert der Abschlussbericht die ineffiziente Umsetzung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV). Er hebt hervor, dass diese während Corona nicht nur ineffektiv gewesen seien, sondern dass die WHO keine Mechanismen gehabt habe, um Mitgliedstaaten wie China für Verstösse gegen die IGV-Regeln zur Rechenschaft zu ziehen. China habe, heisst es im Bericht weiter, wiederholt gegen Artikel 6 und 7 der IGV verstossen, indem es frühzeitig verfügbare Informationen über den Ausbruch des Virus nicht weitergegeben habe. Dennoch sei dies ohne Folgen geblieben. Diese Untätigkeit der WHO untergrabe das Vertrauen und gefährde die globale Pandemiebekämpfung.

Zudem übt der Bericht auch Kritik am geplanten Pandemieabkommen. Der Pandemievertrag behebe nicht die Schwächen der IGV. Darüber hinaus gebe es spezifische Bedenken der USA im Hinblick auf die Umsetzung eines möglichen Pandemievertrags. Während der aktuell noch laufenden Verhandlungen habe es Fragen zur Transparenz gegeben. „Es wurden“, so der Bericht, „mehrfach Verhandlungen hinter verschlossenen Türen geführt, die zu umfangreichen Änderungen führten, die anschliessend allen Mitgliedstaaten vorgelegt wurden.“

Für die Schweiz relevant

Obwohl der Bericht primär auf die US-amerikanischen Verhältnisse eingeht, sind viele seiner Erkenntnisse auch für die Schweiz von Bedeutung. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die geplante Revision des Epidemiengesetzes (EpG) und die geänderten IGV.

Am 29. November 2023 eröffnete der Bundesrat die Vernehmlassung zur EpG-Revision. Ziel ist es, die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Bewältigung künftiger Pandemien zu verbessern. Im Mittelpunkt stehen unter anderem die Verstärkung der Überwachungssysteme sowie die Definition von Begriffen wie „besondere Gefährdung der öffentlichen Gesundheit“. Was zunächst sinnvoll erscheint, wirft aufgrund der Ergebnisse des US-Abschlussberichts die Frage auf, ob die anvisierten Anpassungen tatsächlich notwendig sind oder ob sie auf fehlerhaften internationalen Grundlagen beruhen.

Fragwürdige EpG-Revision

Wie die Organisation ABF Schweiz zu Recht schreibt, orientieren sich die geplanten Änderungen des EpG stark an internationalen Empfehlungen wie denen der WHO. Wenn jedoch die WHO selbst keine glaubwürdigen Strukturen und Mechanismen biete, sei fraglich, ob die Schweiz sich darauf stützen solle.

Im Weiteren bemängelt ABF Schweiz, dass eine weitere Präzisierung der Eskalationsmodelle (normale, besondere und ausserordentliche Lage) zu einer zentraleren Steuerung durch den Bund führen könne, zu Lasten der Kantone und des bewährten Föderalismus. Gerade die föderalen Ansätze hätten in der Vergangenheit jedoch oft dazu beigetragen, dass Entscheidungen näher an den betroffenen Bürgern getroffen worden seien.

Zudem zeige der Bericht, dass viele Massnahmen, die während Corona ergriffen wurden, nicht auf soliden wissenschaftlichen Grundlagen beruhten. Dazu gehörten etwa übertriebene Lockdowns oder ineffektive Verpflichtungen zum Maskentragen. Es bestehe die Gefahr, dass solche Massnahmen durch eine überarbeitete Gesetzgebung zementiert würden.

Nationale Gesetzesänderung löst nicht das Problem

Die Erkenntnisse aus dem Abschlussbericht des Sonderunterausschusses verdeutlichen, dass strukturelle Schwächen in der internationalen Pandemiebekämpfung existierten, die nicht durch nationale Gesetzesänderungen gelöst werden könnten, hält ABF Schweiz fest. Deshalb könne die geplante EpG-Revision dazu führen, dass die Schweiz sich stärker an internationalen Vorgaben orientiere, die selbst fehlerhaft seien.

Ohne Widerspruch treten die IGV automatisch in Kraft

Neben der geplanten EpG-Revision sind aktuell die bereits genannten unzureichenden IGV von besonderem Interesse. Insofern kommt dieser US-Bericht für die Schweiz zu einem entscheidenden Zeitpunkt, da die IGV-Änderungen vor dem Inkrafttreten stehen: Übt der Bundesrat sein Widerspruchsrecht (sog. „Opting out“) gegen die geänderten IGV nicht bis spätestens 19. Juli 2025 aus, werden diese für die Schweiz per 19. September 2025 automatisch verbindlich.

Zukunft CH hat sich bereits mehrfach für eine Ablehnung dieser IGV-Änderungen ausgesprochen.

Was kann man gegen die IGV-Änderungen tun?

Die Ergebnisse dieses US-Sonderunterausschusses haben einmal mehr bestätigt, dass sowohl die geplante EpG-Revision als auch die IGV-Änderungen mit dem geplanten Machtausbau der WHO der falsche Weg ist und unbedingt zu verhindern sind.

Will man sich informieren bzw. sich gegen die geänderten IGV engagieren, stehen aktuell verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung:

  1. Verschiedene Veranstaltungen zwecks Information und Aufklärung laufen bereits bzw. sind geplant.
  2. Bundesrat und BAG prüfen momentan, ob die IGV-Änderungen für die Schweiz Geltung erlangen sollen. Dazu hat der Bundesrat am 13. November 2024 eine Vernehmlassung eröffnet. Jeder Bürger und jede Bürgerin kann sich in diesem Vernehmlassungsverfahren beteiligen und die Meinung dazu abgeben. ABF Schweiz hat hierzu wichtige Dokumente und Vorlagen zusammengestellt, die das Verfassen einer Vernehmlassung stark erleichtert. Jede Vernehmlassungsantwort ist wichtig! Die Vernehmlassungsfrist läuft bis 27. Februar 2025.
  3. Unterzeichnung der Online-Petition „Keine Änderung der IGV“, die den Bundesrat auffordert, unverzüglich (spätestens bis 19. Juli 2025) das Widerspruchsrecht auszuüben und die Ablehnung der IGV-Änderungen gegenüber der WHO zu erklären.