Seit einigen Jahren beobachtet die Wissenschaft einen „epidemieartigen Anstieg“ der Inanspruchnahme von ärztlichen Leistungen im Zusammenhang mit Geschlechtsdysphorie. Dazu zählen chirurgische Eingriffe, wie zum Beispiel Mastektomien, aber auch chemische Eingriffe wie Hormontherapien, die jeweils darauf abzielen, die Geschlechtsmerkmale eines Körpers in die des anderen Geschlechts „umzuwandeln“. Laut einer Studie habe sich in den Vereinigten Staaten die Anzahl der operativen „Geschlechtsumwandlungen“ zwischen den Jahren 2016 und 2019 nahezu verdreifacht.
Von Sabrina Montanari, IEF
Studien weisen jedoch immer wieder daraufhin, dass sich der psychische Zustand von Patienten nach „Geschlechtsumwandlungen“ nicht verbessere, dass sie sich hingegen oft einsamer und depressiver fühlten als zuvor und unter körperlichen Beschwerden leiden würden. (Das Institut für Ehe und Familie (IEF) hat berichtet).
Erst vor kurzem bezeichneten schwedische Ärzte des Karolinska Instituts (eine der führenden medizinischen Fakultäten der Welt) den Einsatz von Pubertätsblockern – Medikamente, die die Sexualhormone bei Kindern mit Geschlechtsdysphorie unterdrücken – als „experimentell“. Wie das IEF ausführlich berichtete, erklärten die Forscher, wie die Gabe dieser Medikamente entgegen vieler Behauptungen irreversible Auswirkungen auf die Gesundheit von Kindern haben könnte, wie zum Beispiel eine verminderte Knochendichte und einen erhöhten Hirndruck.
Non-Profit Organisation Do No Harm erarbeitet „Detransitioner Bill of Rights“
Laut Medienberichten steige in den Vereinigten Staaten auch die Anzahl an Menschen, die ihre Entscheidung zur „Umwandlung“ ihres Geschlechts durch medizinische Eingriffe bereue. Die Non-Profit Organisation Do No Harm hat deshalb eine Modellgesetzgebung mit dem Titel Detransitioner Bill of Rights erarbeitet, die die Rechte von Detransitionierern festlegt. Unter „Detransitionierern“, so heisst es in der Modellgesetzgebung, verstehe man Personen, die nach einer „Geschlechtsumwandlung“ „eine Auflösung jeglicher Unstimmigkeit“ zwischen dem empfundenen und ihrem biologischen Geschlecht erfahren und sich deshalb wünschen, die Auswirkungen der „Geschlechtsumwandlung“ wieder rückgängig zu machen.
Ziel der Modellgesetzgebung sei laut Pressetext von Do No Harm, „denjenigen Unterstützung und Recht zuzusprechen, die von der medizinischen Gemeinschaft im Stich gelassen wurden, als sie versuchten, die gesundheitsschädigenden und experimentellen Behandlungen zur Geschlechtsumwandlung, die sie als Kinder erhielten“, wieder rückgängig zu machen. Die Modellgesetzgebung stehe allen politischen Entscheidungsträgern auf Landes- und Bundesebene zur Verfügung.
Sechs Grundrechte von Detransitionierern
Konkret erkenne die Modellgesetzgebung Detransitionierern sechs Grundrechte zu, die im Wesentlichen folgende Punkte enthalten:
- Recht auf informierte Zustimmung
Kein medizinisches Personal darf medikamentöse oder chirurgische Leistungen zur Behebung einer Geschlechtsdysphorie anbieten, ohne davor die informierte Zustimmung des Minderjährigen und seiner Eltern oder Erziehungsberechtigten eingeholt zu haben. Dabei müssen unter anderem Kinder und deren Angehörige darüber informiert werden, dass die Food and Drug Administration, die US-Behörde für Lebens- und Arzneimittel, der Gabe von Pubertätsblockern zur Behandlung von Genderdysphorie nicht zugestimmt habe, das heisst, dass solche Medikamente off-label eingesetzt werden. (Off-label-use bedeutet, dass ein Arzneimittel gegen eine Krankheit oder bei einer Anwendergruppe eingesetzt wird, für die es von den Zulassungsbehörden keine Genehmigung hat.) Auch müsste das medizinische Personal Patienten und deren Angehörige darüber informieren, dass europäische Regierungen, wie zum Beispiel die schwedische oder finnische, anstelle von Hormonbehandlungen und gegengeschlechtlichen Hormonen, dazu rate, Kinder und Jugendliche mit Genderdysphorie primär psychotherapeutisch zu betreuen. - Recht auf „wirksame Betreuung“
Keine Stadt, Gemeinde oder Ortschaft darf eine psychotherapeutische Behandlung von minderjährigen Patienten mit Genderdysphorie verbieten. Ebenso dürfen öffentliche Behörden es weder Eltern noch Erziehungsberechtigten verbieten, einer solchen psychotherapeutischen Behandlung zuzustimmen oder sie abzulehnen. - Recht auf öffentliche Transparenz
Es besteht ein Recht auf eine offizielle, detaillierte Statistik über alle durchgeführten „Geschlechtsumwandlungen“. Gender-Kliniken müssen der staatlichen Gesundheitsbehörde einen statistischen Bericht über alle Geschlechtsumwandlungsverfahren vorlegen. - Recht auf Versicherungsschutz
Jede Gender-Klinik, die staatliche Mittel dazu verwendet, um direkt oder indirekt „Geschlechtsumwandlungen“ durchzuführen, verpflichtet sich als Bedingung für den Erhalt dieser Mittel dazu, auch Detransitionen anzubieten oder dafür zu bezahlen. Ebenso, wenn eine Versicherungspolice einen Versicherungsschutz für Geschlechtsumwandlungen anbietet, muss dieser Schutz auch für Detransitionengelten. - Recht auf rechtliche Wiederherstellung des ursprünglichen Geschlechtseintrags
Innerhalb von dreissig Tagen nach dem Inkrafttreten der Modellgesetzgebung soll die zuständige Behörde ein beschleunigtes Verfahren zur Änderung des Geschlechts, des Namens, der Pronomen und anderer Angaben in Dokumenten von Personen, die diese Angaben erneut an ihr biologisches Geschlecht anpassen wollen, erarbeiten. - Recht auf Gerechtigkeit
Menschen, die als Minderjährige eine „Geschlechtsumwandlung“ erlebt haben, soll es ermöglicht werden, eine Zivilklage gegen die Leute einzureichen, die diese durchgeführt haben, um die Kosten für die Transition, eine angemessene Entschädigung sowie Anwaltskosten abzudecken. Konkret ist medizinisches Personal, dann haftbar, wenn der Eingriff an einem minderjährigen Menschen „innerhalb von 25 Jahren zu körperlichen, psychologischen, emotionalen oder physiologischen Schäden führt“.
„Do No Harm!“
Laut Kristina Rasmussen, Geschäftsführerin von Do No Harm, sei die Detransitioner Bill of Rights „ein wichtiger Schritt, um jungen Menschen zu helfen, die zu Behandlungen gedrängt wurden, die zu lebenslangem Leiden führen“. Die Aktivistin, Chloe Cole, stimmt dem zu. Ihr wurden mit dreizehn Jahren Pubertätsblocker verschrieben und zwei Jahre später die Brüste operativ entfernt. Mit sechzehn Jahren entschied sie sich dann, zu ihrem Geschlecht zurückzukehren. Auch sie ist der Meinung, es sei an der Zeit, „die Rechte von Detransitionierern zu schützen, deren Körper verändert und deren Leben ruiniert wurde“. Dafür hat sie eine Organisation ins Leben gerufen: Detrans United.