Am 7. März 2020 sind die Schweizer Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, über die Volksinitiative abzustimmen, welche ein Verbot der Gesichtsverhüllung im öffentlichen Raum in der Bundesverfassung fordert, ausgenommen aus Gründen der Gesundheit (z.B. Gesundheitsmasken im Falle einer Epidemie), der Sicherheit, der Witterung und des örtlichen Brauchtums.
Giorgio Ghiringhelli
Obwohl dies der neue Verfassungsartikel nicht ausdrücklich erwähnt, ist allen klar, dass es vor allem um die Vollverschleierung (Burka oder Niqab) geht, also um ein Symbol der Unterdrückung muslimischer Frauen, das ihre Integration in unsere Gesellschaft verhindert und das, wie die Zürcher Muslimin Saïda Keller-Messahli argumentiert, „kein religiöses Gebot, sondern Ausdruck des politischen Islam“ ist.
Das Burka-Verbot ist eine Frage des Prinzips, nicht der Zahlen
Gibt es in der Schweiz noch sehr wenige Fälle, in denen Frauen den Vollschleier tragen? Ja, zum Glück, aber ohne ein Verbot würde ihre Zahl immer mehr zunehmen, wie es in anderen europäischen Ländern geschehen ist: Es ist also besser, dies zu verhindern, bevor es zu spät ist. Ausserdem ist es eine Frage des Prinzips und nicht der Zahlen. Inzwischen haben viele Menschen, auch in den linkspolitischen Reihen, erkannt, dass die Vollverschleierung nicht zu rechtfertigen ist, auch wenn sie freiwillig getragen wird, denn sie ist das Hauptbanner des politischen Islam, der das Ziel verfolgt, die Demokratie zu zerstören, um sie durch die Scharia (das islamische Gesetz) zu ersetzen, und der aus diesem Grund europaweit verboten werden sollte.
Die Bürger dieses Landes werden also die Gelegenheit haben, ein klares Signal sowohl gegen islamistische Fanatiker als auch gegen die Bundesbehörden zu setzen, die im Namen der „politischen Korrektheit“ nicht den Mut hatten, eine gesellschaftliche Entscheidung zu treffen und eine Initiative zu unterstützen, die die Einführung eines Verbots vorschlägt, das im Übrigen in Frankreich, Belgien, Dänemark, Österreich, Bulgarien und den Niederlanden bereits in Kraft ist. Diese Behörden haben vergessen, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte 2014 eine Beschwerde gegen das 2011 in Frankreich in Kraft getretene „Anti-Burka“-Gesetz mit der Begründung abgewiesen hat, dass in einer demokratischen Gesellschaft ein solches Verbot, das durch die Notwendigkeit motiviert ist, die Bedingungen für das „Zusammenleben“ zu bewahren und die Rechte und Freiheiten anderer zu schützen, „nicht nur in einem angemessenen Verhältnis zu dem verfolgten Ziel steht, sondern auch für dessen Erreichung notwendig ist“.
Föderalismus ist kein absolutes Dogma
Einige argumentieren, dass die Entscheidung, ein mögliches Verbot in der gesamten Schweiz einzuführen, den Föderalismus, die Zuständigkeiten und die Autonomie der Kantone in Fragen der Sicherheit und der Beziehungen zwischen Staat und Religion untergraben würde. Das denke ich nicht. Zunächst einmal möchte ich betonen, dass das Verbot nicht gegen die Religionsfreiheit verstösst. Die kantonale Zuständigkeit in Religionsfragen hat in diesem Fall also nichts damit zu tun.
Wäre das Vermummungsverbot allein aus Gründen der Sicherheit und der öffentlichen Ordnung gerechtfertigt, könnte man für eine föderalistische Lösung sein, denn laut Gesetz ist „jeder Kanton in erster Linie für die innere Sicherheit auf seinem Gebiet zuständig“. Das Burka-Verbot ist aber nur zu einem kleinen Teil eine Sicherheitsfrage. Es ist vor allem eine gesellschaftliche Entscheidung, die die ganze Schweiz betrifft, denn die Gleichstellung der Geschlechter ist ein universelles Prinzip, das nicht an das Urteil der Kantone delegiert werden kann. Deshalb ist ein nationales Verbot gerechtfertigt, wie es in anderen europäischen Ländern beschlossen wurde.
Was sagt die Bundesverfassung zum Föderalismus? In Artikel 3 heisst es: „Die Kantone sind souverän, soweit ihre Souveränität nicht durch die Bundesverfassung beschränkt ist; sie üben alle Rechte aus, die nicht dem Bund übertragen sind.“ Und in Artikel 43a steht: „Der Bund übernimmt nur die Aufgaben, welche die Kraft der Kantone übersteigen oder einer einheitlichen Regelung durch den Bund bedürfen.“ Es ist also klar, dass das föderalistische Prinzip kein absolutes Dogma ist, sondern dass es eingeschränkt werden kann, wenn es durch den Willen des souveränen Volkes in die Verfassung aufgenommen wird.
Ja zum Verbot, aber nicht in der Verfassung?
Es gibt auch diejenigen, die für ein Verbot der Burka sind, aber dagegen sind, es in die Bundesverfassung aufzunehmen. Ich möchte deshalb daran erinnern, dass es in den letzten zehn Jahren mehrmals Vorstösse im nationalen Parlament gab, um ein Verbot der Gesichtsverschleierung in der Öffentlichkeit in ein Gesetz aufzunehmen (wie z.B. der Kanton Aargau im Jahr 2010 beantragt hatte), aber alle diese Vorschläge wurden vom Bundesrat oder vom Parlament abgelehnt oder auf Eis gelegt. Es ist daher zu spät, um zurückzugehen.
Diejenigen, die wirklich gegen die Verbreitung des Vollschleiers sind, sollten diese letzte Gelegenheit nutzen und für die Initiative stimmen. Schliesslich ist dieses Verbot nicht einfach eine Massnahme der Polizei und der öffentlichen Ordnung, die in der Tat nicht in den Verfassungsrang erhoben werden sollten. Nein, wie wir bereits gesehen haben, geht es um ein Prinzip, das eine gesellschaftliche Entscheidung darstellt und als solches verdient, in die Verfassung aufgenommen zu werden, wo es, anders als ein einfaches Gesetz, nicht mehr ohne die Zustimmung des Volkes entfernt oder geändert werden kann.
Quelle: https://lesobservateurs.ch
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