Die Reproduktionslobby verlangt, dass die Befruchtung im Reagenzglas auf Kosten der obligatorischen Krankenversicherung erfolgen soll. In einer Zeit, in der die Schweizer Bevölkerung durch explodierende Krankenkassenprämien belastet ist, stösst diese Forderung nicht überall auf Zustimmung. Der Verein Human Life International (HLI) Schweiz hat am 2. Dezember 2022 die Petition „Künstliche Befruchtung: Nicht auf Kosten der Allgemeinheit!“ lanciert.
Fortpflanzungsmedizinische Eingriffe verursachen in der Schweiz jährlich Kosten von ca. 64 Millionen Franken. Geht es nach dem Willen der Lobby der Reproduktionsmediziner, sollen diese Kosten zukünftig kassenpflichtig werden. Wenn neue medizinische Leistungen in den Leistungskatalog aufgenommen werden sollen, legt eine Fachkommission dem Innenminister eine Empfehlung zur Prüfung vor. Aus Sicht von HLI Schweiz ist dies ein höchst intransparentes Vorgehen und deshalb ein dankbares Feld für Lobbyisten aus Medizin und Wirtschaft. Mit seiner Petition fordert HLI Schweiz von Bundesrat Berset, vom BAG sowie von den Mitgliedern der Eidgenössischen Kommission für allgemeine Leistungen und Grundsatzfragen (ELGK), die In-vitro-Fertilisation (IVF) nicht in den Leistungskatalog aufzunehmen. Begründet wird die Forderung der Petition zum einen mit den explodierenden Krankenkassenprämien, zum anderen aber auch mit wissenschaftlichen Studien, die belegen, dass IVF-gezeugte Kinder ein wesentlich höheres Risiko für Frühgeburten und Herz-Kreislauf-Erkrankungen haben als natürlich gezeugte Kinder.
Es gibt kein „Recht auf ein Kind“ und ein solches Recht darf es auch nicht geben. Ebenso wenig darf die Allgemeinheit gezwungen werden, immer teurere und aufwändigere Verfahren mitzufinanzieren. Dieser neue Vorstoss der Reproduktionsindustrie ist daher entschieden abzulehnen.
Mehr zur Petition unter: Künstliche Befruchtung nicht auf Kosten der Allgemeinheit
Zukunft CH hat eine neue Broschüre zum Thema „Kind auf Bestellung? Fortpflanzungsmedizin zwischen Machbarkeit und Kindeswohl“ erstellt. Mehr Infos dazu und Bestellung unter: Broschüre: Kind auf Bestellung?