Die Interpellation 23.4208 von Ständerätin Esther Friedli fordert vom Bundesrat mehr Information und Transparenz zum geplanten WHO-Pandemievertrag. Die Debatte darüber findet in der laufenden Woche im Ständerat statt.
Die Stiftung Zukunft CH unterstützt in ihrer Stellungnahme an den Ständerat die Interpellation und deren Stossrichtung. Dies insbesondere, weil die geplanten WHO-Verträge (neuer Pandemievertrag und Anpassung der Internationalen Gesundheitsvorschriften) gravierende Folgen für die Souveränität der Schweiz, die Freiheit der Menschen und die Schweizer Verfassung mit sich bringen.
Es ist zentral, dass der Bundesrat hier mehr Transparenz und Klarheit schafft, und zwar sowohl dem Parlament als auch der Bevölkerung gegenüber. Die bis anhin kaum vorhandene Berichterstattung in den Medien und die fehlende Aufklärung durch die Politik verunmöglichen eine breite Diskussion im Parlament und in der Bevölkerung zu diesen Verträgen. Dadurch wird ein Meinungsbildungsprozess verhindert, was in Anbetracht der knappen Zeit bis zur Verabschiedung der Verträge im Mai 2024 an der Weltgesundheitsversammlung umso schwerer ins Gewicht fällt.
Bedenklich sind zudem die teils widersprüchlichen Aussagen von Diplomatin Nora Kronig, die für die Schweiz bei der WHO verhandelt, und auch die Antworten in den bundesrätlichen Stellungnahmen werfen Fragen auf.
Nachfolgend ein Auszug aus der Stellungnahme von Zukunft CH:
„Entgegen den Aussagen im NZZ-Interview mit Nora Kronig und der Stellungnahme des Bundesrats vom 22. November 2023 auf die vorliegende Interpellation wirken sich diese Verträge massgeblich auf die Souveränität der Schweiz aus, v.a. auf die nationale Gesundheitspolitik und die im Pandemiefall zu treffenden Massnahmen. Dies zeigt sich insbesondere daran, dass die WHO-Empfehlungen künftig nicht mehr blossen Empfehlungscharakter haben, sondern für alle Mitgliedstaaten verbindlich werden sollen. So ist es auch möglich, dass die WHO ein globales Impfzertifikat entwickelt, wie selbst Kronig im besagten NZZ-Interview äusserte.
Dieser in den Verträgen vorgesehene Macht- und Kompetenzausbau zu Gunsten einer einzigen Person, nämlich des WHO-Generaldirektors, ist umso gravierender, als dieser keiner unabhängigen Kontrollinstanz untersteht und weder rechenschaftspflichtig noch verantwortlich ist. So kann weder ein vom Generaldirektor ausgerufener internationaler Gesundheitsnotstand bzw. eine Pandemie noch die Notwendigkeit, Wirksamkeit und Verhältnismässigkeit der angeordneten Massnahmen durch eine unabhängige Kontrollstelle überprüft werden. (…) Von „Checks and Balances“ kann keine Rede sein. Eine solche Machtkonzentration und Selbstermächtigung widerspricht einer freiheitlich-demokratischen und rechtsstaatlichen Grundordnung und ist für die Schweiz unannehmbar.
Diese Machtfülle ohne Korrektur und Kontrolle und ohne demokratische Legitimation gefährdet zudem die staatliche Souveränität, die Freiheitsrechte der Bürger und die Schweizer Verfassung. Die WHO verlangt in den beiden Verträgen einen Führungsanspruch bei allen Gesundheitsmassnahmen, sobald es sich – nach Sicht WHO – um einen internationalen Gesundheitsnotstand handelt bzw. sich die WHO auf eine Pandemieprävention, -vorbereitung und -reaktion bezieht. So wird es der Schweiz verunmöglicht, selbstständig Lösungen zu prüfen und diese umzusetzen, wenn die WHO andere Massnahmen anordnet. Angesichts dieses Zuwachses an Macht ist die Aussage Kronigs im NZZ-Interview im Dezember 2023, wonach die WHO „keine übergeordneten Kompetenzen erhalten“ soll, nicht nachvollziehbar.
Zudem ist es angesichts der aufgezeigten Gefahren für die Schweiz und die Bevölkerung unverständlich, wenn Kronig die Anpassungen der IGV als „eher geringfügig“ und von „technischer Natur“ bezeichnet und es hierfür nach ihrer Sicht nicht unbedingt einen Parlamentsbeschluss brauche. Dem ist klar zu widersprechen. Diese Verträge mit ihren gravierenden Auswirkungen verlangen zwingend einen Parlamentsbeschluss bzw. ein obligatorisches Referendum (Volk und Stände).“
Lesen Sie die gesamte Stellungnahme von Zukunft CH hier: