Die Schweizerfahne als gemeinsames Hoheitszeichen aller Kantone zeugt von der Christusverbundenheit der alten Eidgenossen. Der Nationalfeiertag vom 1. August ist der richtige Moment, sich auf eine historische Spurensuche zu begeben.
Von Dominik Lusser
Der Ursprung der Schweizerfahne ist eng mit derjenigen des Banners des Kantons Schwyz verbunden, das ebenfalls ein weisses Kreuz auf rotem Grund zeigt, allerdings nicht mittig, sondern im rechten Obereck. Wie man in alten Quellen zur Herkunft der Schweizerfahne nachlesen kann, soll der deutsche Kaiser im Hochmittelalter eine Fahne mit dem Kreuz als heiliges Zeichen sowie eine blutrote Fahne als Symbol seiner Macht über Leben und Tod mit sich geführt haben. Das Recht, solche Fahnen zu führen, wurde gelegentlich als besondere Auszeichnung, z.B. im Zusammenhang mit der Verleihung der Reichsunmittelbarkeit, an einzelne Städte oder Talschaften übertragen. 1240 wurden auch die Schwyzer, deren Namen später auf die Schweizerische Eidgenossenschaft als Ganzes überging, reichsfrei, wodurch sie dem Kaiser alleine und direkt unterstanden. Seither führten sie eine rote Fahne mit sich, allerdings noch ohne das weisse Kreuz. 1289 unterstützten sie, wie alte Chroniken weiter berichten, König Rudolf von Habsburg auf einem Kriegszug gegen Burgund und erhielten als Anerkennung das Recht, im roten Feld die Kreuzigung Christi und die Folterwerkzeuge darzustellen.
Christusverbundenheit
Diese kaiserliche Herkunftsgeschichte der Schwyzer- bzw. Schweizerfahne entspricht ganz und gar dem hohen Stellenwert, den die Fahne damals einnahm. Historiker halten heute allerdings eine andere Erklärung für wahrscheinlicher. Laut Annina Michel, Direktorin des Bundesbriefmuseums in Schwyz, taucht das Kreuzmotiv frühestens in der Mitte des 14. Jahrhunderts auf der Schwyzerfahne auf. „Das älteste Schwyzer Landesbanner, die Morgartenfahne von 1315 (…), trägt keine bildliche Darstellung, sondern ist ein bildloses rotes Tuch. Die früheste erhaltene Darstellung des gekreuzigten Christus mit den Marterwerkzeugen findet sich auf der Fahne der Burgunderkriege (1474–1477).“ Auch dass der Kaiser den Schwyzern das Kreuz verliehen haben soll, lasse sich nicht belegen. „Wahrscheinlicher ist, dass das Kreuz in Zusammenhang mit der grossen Christusverehrung und Volksfrömmigkeit des Mittelalters gesehen werden muss. Durch die Aufnahme des ‚arma christi-Kreuzes‘ (also Christus am Kreuz mit den Marterwerkzeugen) in ihr Banner stellen sich die Schwyzer unter den Schutz des Gekreuzigten, wodurch ihre Kämpfe eine Parallelisierung zur Passion Christi erhielten, zum schmerzlichen Leid und zum Selbstopfer.“
Ähnliches gilt Michel zufolge auch für Herkunft der Farbe in der Schwyzer Fahne: „Gemäss heutigen Erkenntnissen kann es sich bei der Schwyzer Fahne (…) schon deshalb nicht um ein ‚Blutbanner‘ handeln, weil das Merkmal des Blutbanners nicht eine bestimmte Farbe war, sondern ein Kreuz auf farblich nicht fixiertem Untergrund. Doch die ältesten Banner der Schwyzer trugen ja eben gerade kein Kreuz, sondern waren ein bildloses rotes Tuch.“ Vielmehr habe die rote Farbe vermutlich mit der mittelalterlichen Volksfrömmigkeit zu tun: Rot stehe für das Leiden Christi: „Mit der Wahl dieser Farbe wurde eine Verbindung zwischen dem von Christus und dem von den Schwyzer Kämpfern vergossenen Blut hergestellt.“
Von der Schwyzer- zur Schweizerfahne
Es wird davon ausgegangen, dass die Geschichte der Schwyzerfahne fester Bestandteil der Geschichte der Schweizerfahne ist. Doch wie kam es dazu, dass das weisse Kreuz auf rotem Grund zum gemeinsamen Hoheitszeichen aller Eidgenossen wurde, die im Mittelalter primär unter ihren Kantonsbannern ins Feld zogen? Dort stellte sich mit zunehmender Grösse der Eidgenossenschaft mehr und mehr das praktische Problem, wie sich die uneinheitlich gekleideten eidgenössischen Soldaten gegenseitig erkennen können. In Beschreibungen der Schlacht von Laupen (1339) sind erstmals Kreuze aus weissen Stoffstreifen bezeugt, die als gemeinsames eidgenössisches Erkennungszeichen ans Gewand der Krieger geheftet wurden. Laut einer Berner Chronik von 1420 waren alle Eidgenossen in Laupen „gezeichnot mit dem zeichen des heiligen crützes, ein wisses crütz in einem roten schilt“. Zwischen 1450 und 1520 entwickelte sich das weisse Kreuz zum nationalen Erkennungszeichen der Eidgenossen, besonders in Abgrenzung zum x-förmigen Andreaskreuz der deutschen Landsknechte in burgundischen Diensten. Gleichzeitig wurde das weisse Kreuz in die Fahnen aller Kantone integriert. Die ersten bildlichen Darstellungen des Schweizerkreuzes als eigenständige Fahne (allerdings mit durchgehendem, nicht mit schwebendem Kreuz) finden sich in der Luzerner Chronik von 1513. Etwa seit Mitte des 16. Jahrhundert wurde das weisse Kreuz als „eidgenössisches Kreuz“ bezeichnet.
1815 wurde das Kreuz zum offiziellen Schweizer Wappen, aber noch nicht zur offiziellen Fahne. Ebenfalls 1815 tauchte erstmals das freischwebende Schweizerkreuz auf eidgenössischen Bataillonsfahnen auf. Die kantonalen Kontingente hatten jedoch weiter eigene Fahnen, die wie vor 1798 einzig das durchgehende weisse Kreuz als Gemeinsamkeit hatten. Durch Beschluss der Tagsatzung vom 2. September 1839 erhielten alle Infanteriebataillone das Schweizerkreuz einheitliche Fahnen. Und 1848 übernahm der neu gegründete Bundestaat die eidgenössische Militärfahne. 1889 legte die Bundesversammlung die noch heute gültige Form des Schweizerkreuzes fest: „Das Wappen der Eidgenossenschaft ist im roten Felde ein aufrechtes, frei stehendes weisses Kreuz, dessen unter sich gleiche Arme je einen Sechstel länger als breit sind“. Die Grösse des Schweizerkreuzes im Verhältnis zur Fahne war damit noch nicht bestimmt.
Weltweite Besonderheit
Erst seit dem 1. Januar 2017 gilt das neue Wappenschutzgesetz, das in Artikel 3 die Quadratform – abgesehen vom Vatikanstaat eine weltweite Besonderheit der Schweizerfahne – zwingend vorschreibt: „Die Schweizerfahne zeigt ein Schweizerkreuz in einem quadratischen Feld.“ Für die Grösse des Schweizerkreuzes im Verhältnis zur Fahne legt das Gesetz fest, dass der Abstand zwischen Kreuz und Fahnenrand auf jeder Seite eine Balkenbreite beträgt. Nur auf Hochsee- und Binnenschiffen schweizerischer Reedereien darf gemäss der Regelung im Seeschifffahrtsgesetz von 1953 eine rechteckige Fahne im Verhältnis 2:3 wehen.
Wie ihre Geschichte zeigt, ist die Schweizerfahne ein Mahnmal nicht nur der Gottverbundenheit, sondern der explizit christlichen Wurzeln unserer Staatsgründung. Daran erinnert auch die an vielen Orten nach wie vor übliche Beflaggung der Kirchen mit dem Schweizer Banner zum 1. August.