Nach dem Willen des Bundesrats sollen „Transgender“-Personen künftig ihren Geschlechtseintrag im Personenstandsregister durch eine Erklärung vor dem Zivilstandsbeamten ändern können, auch mehrfach, wenn ihnen danach zumute ist. „Wenn die Erklärung ehrlich ist, ist das möglich“, erläutert das Bundesamt für Justiz auf Anfrage von nau.ch.
Zukunft CH hat einen Gemeindeschreiber aus der Deutschschweiz zur Botschaft befragt, die der Bundesrat im Dezember 2019 verabschiedet hat: „Wenn Zivilstandsbeamte solche Anträge prüfen sollen, würde dies eine psychologische Ausbildung voraussetzen.“ Die Gemeinde ziehe bei diversen Fragen, z.B. wenn ein Schüler Auffälligkeiten zeige, immer wieder Gutachten von Fachleuten heran. „Wieso sollte das bei einem so einschneidenden Schritt wie einem Geschlechtswechsel, der dem äusseren Erscheinungsbild einer Person widerspricht, anders sein?“ Ein Geschlechtswechsel könne doch nicht wie ein Wohnortswechsel abgewickelt werden. Die Gesetzesvorlage wird in den nächsten Monaten das Parlament beschäftigen.